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04. Oktober 2006
Schwedischer Filesharer nach Berufung freigesprochenDas erste Urteil gegen einen schwedischen Filesharer wurde nach einem Berufungsverfahren aufgehoben. Umgerechnet 1700 Euro hätte der Mann nach dem ersten Urteil zahlen müssen, nun folgte der Freispruch im Berufungsverfahren. Die Kläger hätten keinen Upload nachweisen können, so das Gericht. Aus dem erhofften Präzedenzfall ist damit in doppelter Hinsicht nichts geworden: schon im ersten Urteil gegen den Filesharer, der den schwedischen Film "Hip Hip Hora" auf seine Platte speicherte, wurde "nur" eine Geldstrafe verhängt: damit wurde die Tat als nicht schwerwiegend genug betrachtet, damit beispielsweise Hausdurchsuchungen berechtigt wären. Es sei laut der Staatsanwältin Chatrine Rudström "...schwer, die Konsequenzen dieses Urteils vorauszusagen. Ich dachte, wir hätten, was wir brauchen, ohne eine Hausdurchsuchung durchzuführen. Es ist nicht erlaubt, eine Hausdurchsuchung bei dieser Sorte von Rechtsverstoß anzuordnen." Die Strategie Henrik Pontens von den Piraterieverfolgern Antipiratbyran ist damit ebenfalls vorläufig geplatzt: Ponten behauptete, der nun freigesprochene Angeklagte habe tatsächlich 27 Filme geshared, mit der Anklage wegen eines einzelnen Films teste man nur die legalen Möglichkeiten aus. Falls nur eine Geldstrafe erfolge, werde man in Zukunft wegen mehr Filmen Anzeige erheben. Nun scheint aber nicht die Zahl der Filme die entscheidende Rolle zu spielen, sondern der Beweis erfolgter Uploads. "Es ist offensichtlich gut, dass das Gericht sorgfältig mit den Beweisen ist, und es ist wichtig, dass die untergeordneten Gerichte dies einsehen. Aber das Urteil bedeutet in Wirklichkeit nicht viel für Filesharing als solches. Und unser zentraler Punkt bleibt, dass es absurd ist, wenn jemand überhaupt vor Gericht kommt, weil er anderen Kultur zur Verfügung stellt." So die Stellungnahme Christian Engströms von der schwedischen Piratenpartei. Verwandte News
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