Einen Crashkurs für Ermittler in Fällen von Copyrightverstößen und "illegalem Filesharing" empahlen die schwedische Polizei und Strafverfolger. Zehn Tage solle der Kurs gehen, wie nun vorgeschlagen wurde. Die schwedische Piratenpartei kommentierte bissig, dass dieser Zeitraum viel zu kurz sei, um sich so viel technische Informationen anzueignen. Sie empfiehlt einen Kurs von fünf Wochen Dauer.
Angesichts der Statements des Justizministers Thomas Bodström muss Schweden kriminalitätstechnisch eine Insel der Seligen sein. Bodström erklärte nach Inkrafttreten der schwedischen Copyrightreform im letzten Jahr, dass eine polizeiliche Verfolgung von Filesharern allenfalls dann in Frage käme, wenn keinerlei wichtigeren Fälle und Straftaten vorlägen.
Demnach dürften in Schweden Straftaten offenbar vollständig eliminiert sein. Denn trotz des hoffnungslosen Debakels um die Razzia bei der Pirate Bay stellt sich die Frage, wie motwendig die nun geplanten Schulungen tatsächlich sind - und vor allem, ob sie überhaupt eine Zukunft haben.
Denn die Copyrightgesetze in Schweden dürften denmächst erneut unter die Lupe genommen werden. Nach den Protesten der schwedischen Filesharer und dem erstaunlichen Mitgliederzuwachs der Piratenpartei - mit inzwischen über 7.000 Mitgliedern - entdecken die schwedischen Parteien das Wählerpotential unter den Filesharern. Drei Viertel der schwedischen Erstwähler befürworten Filesharing. Der Historiker Lars Ilshammar kommentiert:
"Wir reden hier von einer Million potentieller Wähler, welche nun den Parteien auffallen. Auf einmal bemerken sie, dass sie diese mit einiger Rücksicht behandeln müssen."
Fünf der sieben Parteien in Schweden haben in den letzten Wochen angekündigt, die Copyrightgesetze einer erneuten Prüfung unterziehen zu wollen. Bereits letzte Woche gab Justizminister Bodström bekannt, die Legalisierung über eine Filesharing-Flatrate könne bei entsprechendem Wunsch der Parteien gerne neu verhandelt werden.
Das Unterrichtsmaterial für die geplanten Crashkurse in "illegalem Filesharing" könnte so bereits bei Erstellung mit einem Verfallsdatum versehen sein.
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gullinews am 19.06.2006 16:19:09: |