Ein Filesharer wurde in Schweden zu einer Geldstrafe für 4.500 angebotene Musikdateien und 30 Filme verurteilt - und entkam damit knapp dem Gefängnis. Ursprünglich wurde ihm vorgeworfen, via Direct Connect mehr als 23.000 Musikdateien angeboten zu haben. Diese Anschuldigung wurde allerdings aufgrund der fragwürdigen Ermittlungsmethoden des schwedischen Lobby-Unternehmens Svenska antipiratbyrån (APB) zurückgenommen.
Der 31-jährige Filesharer wurde für die getauschten Dateien zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen und zur Zahlung der Gerichtskosten verurteilt. Insgesamt kostete ihn das Verfahren 54.670 Schwedische Kronen, das entspricht etwa 5.842 Euro. Um die Strafe zu finanzieren, hatte er aus der Filesharer-Community Spenden in Höhe von 7300 Kronen, das entspricht etwa 780 Euro, eingenommen. Die Kläger hatten dagegen eine Freiheitsstrafe für das Bereitstellen der urheberrechtlich geschützten Musik gefordert, wovon das Gericht jedoch absah. Handlungsbedarf sahen die Richter hier bei der Regierung, die eindeutige Rahmenbedingungen für solche Delikte schaffen soll.
(via Torrentfreak)
Zitat: Diese "positiven Sozialprognosen" haben schon etliche Menschenleben gekostet. Aber das passt nicht ins formaljuristische Dogma und deshalb verdrängen es die Juristen so gerne. darum gibt es bei sexualstraftätern, wie in meinem beitrag schon erwähnt, auch noch mehr hürden, die zu nehmen sind. eine therapieunwillige person wird nicht aus der haft vorzeitig entlassen werden. 95% der ...
Zitat: Zitat von A John Ja, da hat uns ein Österreicher einiges eingebrockt. Diese "positiven Sozialprognosen" haben schon etliche Menschenleben gekostet. Die Tatsache, daß man bei Übertretungen erwischte Autofahrer weiterfahrel läßt hat aber noch mehr Menschenleben gekostet. (Nur steht dann nicht jedesmal in BILD "Todesraserbestie mordet schon ...
Zitat: Zitat von Gravenreuth Schade! Wenn Sie demnächst in den Kahn einfahren wird in Deutschland sicherlich ein Jubelgeschrei losbrechen. Damit bekommt die Welt in meinen Augen wieder ein Stück Gerechtigkeit zugeführt!
Zitat: Zitat von dl3daz Die Tatsache, daß man bei Übertretungen erwischte Autofahrer weiterfahrel läßt hat aber noch mehr Menschenleben gekostet. Also, wer (zumindest) grob fahrlässig einen Menschen tot fährt, begeht keine "Übertretung", sondern eine Straftat. Und den lässt die Polizei ganz bestimmt nicht einfach weiterfahren. Zitat: Zitat von dl3daz Nein, es ist ...