gulli: Schlappe für Callactive: Kritik im Netz an TV-Quizsendungen muss grundsätzlich möglich sein
29. Juni 2007

Schlappe für Callactive Kritik im Netz an TV-Quizsendungen muss grundsätzlich möglich sein

Wegen umgangener Wortsperren forderte die Zahlung von über 20.000 Euro Vertragsstrafe, da im quiz-kritischen Forum Call-in-tv.de Wortsperren umgangen wurden und nahe gelegt worden sei, dass bei den von CallActive für Viva, Nick und Comedy Central produzierten TV-Quizsendungen Fake-Anrufe eingehen würden. Das LG München wies einen entsprechenden Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung jedoch zurück.

Die verwendete externer Link in neuem Fenster folgtWortsperre, die den umstrittenen Terminus "Fake-Anrufer" durch "verwirrte Anrufer" ersetzte, sei rechtens als Maßnahme des Webmasters gegen verunglimpfende Äußerungen der User. Callactive war der Ansicht, dass durch die automatische Ersetzung die "verwirrten Anrufer" als Synonym für Fake-Anrufer verstanden würden, ungeachtet des anderen Wortsinnes.

Das LG München nahm zu dieser Ansicht Stellung und setzte sich erfreulich deutlich für die Möglichkeit ein, im Netz kritische Statements zu publizieren:

"Dem Antragsgegner muss es möglich sein, sein kritisches Weblog aufrechtzuerhalten. Dies wäre ihm jedoch verwehrt, wenn man ihm jede Formulierung untersagen würde, aus der Nutzer, die seine Seite schon vorher kannten, möglicherweise den Schluss ziehen könnten, er wolle damit sagen, bei den Sendungen der Klägerin gebe es unter Umständen ‚F.ak.e’-Anrufer",

externer Link in neuem Fenster folgtzitiert Call-in-tv.de das Gericht, stilgerecht mit umgangenem und nach wie vor aktivem Wortfilter. Der Betreiber Döhler ist mit der ersten Schlappe für den Gegner vollauf zufrieden, sein Anwalt warnt aber vor allzu leichtherziger Übertragung des Falls auf andere Rechtsstreitigkeiten, da CallActive vom Gericht sehr genau beobachtet wurde und die Ergebnisse der Beobachtung eine gewichtige Rolle im Urteil der Richter spielten.

"Unter der Formulierung ‚verwirrte Anrufer’ sind nach objektivem Verständnis solche Anrufer zu verstehen, die sofort auflegen oder plötzlich keinen Ton herausbringen. Dies kommt gerichtbekannt im Rahmen der Sendungen der Antragstellerin auch vor",

geht das Gericht sehr konkret auf die spezifischen Verhältnisse bei Callactive ein. Anwalt Frank Metzing:

"Das Landgericht München hat sich seine Entscheidung, wie der Beschluss zeigt, nicht leicht gemacht und offenbar auch das Sendeformat der Callactive GmbH kritisch betrachtet und gewertet. Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig, Callactive kann noch Rechtsmittel einlegen."

Unter einem guten Stern scheint die Klage Callactives jedoch nicht mehr zu stehen. So wurde seitens der Produktionsfirma laut Stefan Niggemeier auch behauptet, man würde keinerlei Analysen fragwürdiger Geschäftspraktiken bei der Konkurrenz von 9Live anfertigen. Seltsam nur, dass Niggemeier nun eben solche Analysen externer Link in neuem Fenster folgtveröffentlicht - stammend aus dem Hause Callactive, wie er angibt. Inwieweit das die Position von Callactive in künftigen Auseinandersetzungen untergräbt, wird sich weisen - wenn sich die Quizproduzenten darauf noch einlassen.

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