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09. Januar 2007

Schlag gegen Kinderpornos „Von einer Rasterfahndung kann nicht die Rede sein“

Knapp 80 US-Dollar und eine suspekte Billing-Firma auf den Philippinen führten zu insgesamt 322 Beschuldigten. Deutschlandweite Kunden einer Kinderporno-Webseite wurden durch eine Überprüfung der Kreditkartenzahlungen ermittelt. Die Verantwortlichen sehen die von den Medien publizierte „Rasterfahndung“ als falsches Bild der Ermittlung.

Vor versammelten Journalisten äußerten sich Vertreter der Landesregierung und der zuständigen Ermittlungsbehörden zu den neusten Ermittlungserfolgen gegen die Verbreitung von Kinderpornografie. Während der Ermittlung hat die Sonderkommission „Mikado“ mit 14 deutschen Kreditkarten-Serviceunternehmen kooperiert. Dabei wurden Auswahlkriterien wie die Buchungssumme von 79.99 US-Dollar und eine verdächtigte philippinische Empfängergesellschaft direkt von den Kreditkarten-Serviceunternehmen durchgeführt und die positiven Daten an die Polizei gesendet, ein direkter Zugriff auf die Daten habe nach Angaben der Staatsanwaltschaft nie bestanden.

Ein Sprecher des LKA Sachsen-Anhalt hat bestätigt, diese Maßnahmen seien „ganz normale Ermittlungsmethoden“. Auch Justizministerin Angela Kolb wies den Wortlaut „Rasterfahndung“ der Presse zurück, es habe sich um einen einfachen Datenabgleich ohne jegliche Zugriffsmöglichkeit der Behörden gehandelt.

Die 322 Verdächtigten der Fahndung wurden schon im letzten Jahr durchsucht. Vornehmlich handle es um gut situierte Menschen aus ganz Deutschland, die wahrscheinlich den Zugang zu der Kinderporno-Webseite gebucht hatten. Unter den Verdächtigten war auch ein Realschullehrer, der noch bei seiner Mutter lebte und gut versteckt eine immens große Sammlung an kinderpornografischen Datenträgern besaß.

Der Anbieter der Kinderporno-Webseite wird weiter mit Hochdruck gefahndet. Die letzten Hinweise stammen von einem philippinischen Unternehmen, das alle Zahlungen der Webseite abwickelt. Sämtliche Server der Webseite stehen im nicht europäischen Ausland und können von den deutschen Behörden nicht gesperrt werden; der dunkle Teil des grenzenlosen Internet.

  • 72 Kommentare zum Artikel
  • @ chronoton: ich darf mal zitieren (§184b StGB): ...(4) 1Wer es unternimmt, sich den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 2Ebenso wird bestraft, wer die in Satz 1 bezeichneten Schriften besitzt... ein ersttäter wird bei einer höchststrafe von 2 jahren auf bewährung ...

    hoppla3000 am 16.01.2007 14:46
  • @hoppla3000 Zitat: ... oder ein eindeutiger dämpfer in bezug auf die fantastillionen von schadenersatz der content-industrie es sind keine fantastillionen sondern die vergleiche liegen in der regel bei einigen tausend euro. dazu kommt meist strafbefehl, sollte das verfahre nicht schon eingestellt worden sein. grob gesagt, kann man feststellen, das urheberrechtsverstöße und der besitz von ...

    Chronoton am 16.01.2007 15:46
  • besitz von videos indem erwachsene getötet, vergewaltigt, gefoltert werden ist ok besitz von videos indem kinder gefoltert und getötet werden ist auch ok da hätten einige unterschichtsender aber erhebliche probleme am hals. und was die geldstrafe bei kipo angeht: eine geldstrafe bemisst sich nach den einkünften des beschuldigten. man kann garnicht pauschal sagen, in welcher höhe. einen gutsituierten anwalt schmerzt eine bestimmte anzahl ...

    hoppla3000 am 16.01.2007 16:58
  • Zitat: sondern eher die schadenersatzberechtigten dazu auffordern, den genannten schaden genauestens nachzuweisen. ruckzuck gehen nämlich auf einmal die summen runter! ich kann nämlich auch nicht, wenn mir einer einen kratzer ans auto macht, ein komplett neues fordern, nur weil ich der anderen, die mir beulen reingedroschen haben, nicht habhaft werde. so kann ich zum beispiel aber auch nicht von jedem schadenverursacher ...

    Chronoton am 16.01.2007 20:18
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