Während eines Spieles des Bundesligisten Schalke 04 hatten Anhänger der Ultras Gelsenkirchen ein Banner mit dem bekannten Symbol der Datenschutzbewegung hochgehalten. Sie demonstrierten damit gegen eine Polizeiaktion gegen Fußballfans vor drei Wochen.
Daraufhin hatte ein Ordner unter Androhung eines Polizeieinsatzes wegen eventueller Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole die Herausgabe des Plakates verlangt und dieses auch erhalten. Nachfolgende Interventionen von Seiten der Ultras-Anhänger verliefen erfolglos und wurden mit einem Verweis auf das Hausrecht abgetan. Im Anschluss musste sich ein Vorsänger der Fangruppe in einem Verhör gegenüber der Polizei verantworten. Diese prüft nun eine Anklage. Polizeisprecher Konrad Kordts:
"Wir prüfen, ob der Tatbestand der Beleidigung erfüllt ist. Es war keine Festnahme, er wurde auch nicht in Gewahrsam genommen."
Bei dem Vorfall handelt es sich bereits um die zweite Polizei-Intervention wegen einer Schäublone. Bereits im September letzten Jahres war in Bayern ein Mann angezeigt worden, der das bekannte Konterfei mit dem Schriftzug "Stasi 2.0" in seinem Auto aufgeklebt hatte. Die Anklage wurde damals nach kurzer Zeit fallengelassen.
Sollte es diesmal tatsächlich zu einer Verurteilung kommen, wären Tausende Überwachungsgegner in der Gefahr, juristische Probleme zu bekommen. (Autor: Simon Columbus)
(Via Pottblog und netzpolitik.org)
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darth_faker am 06.07.2008 20:34:13: |
dl3daz am 06.07.2008 21:31:19: |
elChupaCabra am 07.07.2008 09:06:28: |
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