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28. Februar 2007

Rowling gegen Ebay Indien Harry-Potter-Fälschungen sollen weg

Bereits 2004 hat Harry-Potter-Autorin Joanne K. Rowling gegen eBay Indien geklagt. Über den eBay-Ableger seien Harry-Potter-Fälschungen verkauft worden. Drei Jahre später erreichte sie eine einstweilige Verfügung gegen das Auktionshaus.

In der Vergangenheit fiel Rowling bereits mehrfach mit einer bemerkenswert verbissenen Vorgehensweise gegen kopierte oder elektronisch verbreitete Fassungen ihrer Romane vor. Angesichts des Erfolgs der Buchreihe erstaunlich - und mit dem teilweise drastischen Vorgehen, beispielsweise gegen Fanseiten im Internet, machte sich Autorin und Verlag nicht unbedingt beliebt.

Nun also, nach drei Jahren, erste Erfolge in Indien, die mit Sicherheit zu vermehrten Einkünften aus Buchverkäufen auf dem Subkontinent führen. Das Verfahren ist noch nicht beendet, auf den 23. Mai sind weitere Anhörungen angesetzt.

Aus finanzieller Not wird das Vorgehen gegen eBay Indien kaum zu begründen sein - es ist anzunehmen, dass es der Erfolgsautorin eben ums Prinzip geht. Angesichts des bald anstehenden Endes der Harry-Potter-Reihe lässt das Vorgehen Rowlings damit einige Vermutungen über ihre Zukunftspläne zu - nach der erfolgreichen Laufbahn als Kinderautorin versucht sie sich in Zukunft möglicherweise als Indererzieherin.

  • 20 Kommentare zum Artikel
  • Zitat: Zitat von pehlilabelle Womit bitte kann man mit einem Harry Potter Buch verarscht werden, meinst du die schreiben das um z.B. mit einem anderen Ende? Die Leute denken, sie würden Originale kaufen, kaufen aber nur billige Kopien, also werden sie doch verarscht, oder nicht?

  • Abgesehen von den "Fan-Übersetzern" bekam auch mal der "inoffizielle Harry-Potter-Fanclub" Ärger - allerdings mit Warner Bros. Überhaupt stand nach meiner Kenntnis i.d.R. Warner hinter den Aktionen gegen Fanclubs (manchmal wohl auch einer der Verlage), aber AFAIR nicht Frau Rowling. Beim deutschen Fanclub ging es um die frühere Domain, harry-potter-fanclub oder so ähnlich. Zitat: Warner hatte den ...

    Dialerwatch am 02.03.2007 14:33
  • Zitat: Zitat von Necromonger So ähnlich wie Sony seinen Haartrockner Fön (Föhn?) nennen darf und niemand anderes. Sonst drohen Strafen. Vertust Du Dich da nicht mit "Walkman"? Alle anderen dürfen sowas nur "Transportables Kasettenabspielgerät" nennen. Das mit dem Fön ist von AEG. Das Ding wurde als "Fön" verkauft und ist Namensrechtlich geschützt. Alle anderen dürfen ...

    keule68 am 02.03.2007 17:20
  • Zitat: Zitat von Korrupt Ich ticker ja auch drueber und mir waers neu, dass wir deswegen Lizenzgebuehren zahlen. Gulli ist ja auch das undergroundigste Forum überhaupt, so quasi das Bindeglied zwischen Regierung und GEZ, da nimmt man sich die Freiheit, dachte ich..

    prepassenger am 02.03.2007 18:00
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