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28. Februar 2007
Rowling gegen Ebay Indien Harry-Potter-Fälschungen sollen wegBereits 2004 hat Harry-Potter-Autorin Joanne K. Rowling gegen eBay Indien geklagt. Über den eBay-Ableger seien Harry-Potter-Fälschungen verkauft worden. Drei Jahre später erreichte sie eine einstweilige Verfügung gegen das Auktionshaus. In der Vergangenheit fiel Rowling bereits mehrfach mit einer bemerkenswert verbissenen Vorgehensweise gegen kopierte oder elektronisch verbreitete Fassungen ihrer Romane vor. Angesichts des Erfolgs der Buchreihe erstaunlich - und mit dem teilweise drastischen Vorgehen, beispielsweise gegen Fanseiten im Internet, machte sich Autorin und Verlag nicht unbedingt beliebt. Aus finanzieller Not wird das Vorgehen gegen eBay Indien kaum zu begründen sein - es ist anzunehmen, dass es der Erfolgsautorin eben ums Prinzip geht. Angesichts des bald anstehenden Endes der Harry-Potter-Reihe lässt das Vorgehen Rowlings damit einige Vermutungen über ihre Zukunftspläne zu - nach der erfolgreichen Laufbahn als Kinderautorin versucht sie sich in Zukunft möglicherweise als Indererzieherin. Verwandte News
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