...und startet Filmdownloads
Die Attacken auf Messenger-Nutzer werden ausgefeilter: noch vor den chattenden Würmern, die Anfang Dezember aufkamen, wurden Wurmattacken auf AIM-Nutzer aggressiver: der W32/Sdbot - Trojaner wurde im Oktober mit dem Lockx - Rootkit aufgebohrt, die Angreifer kamen vermutlich aus dem mittleren Osten. Mit dem AIM-Wurm konnte ein gigantisches Botnetz erzeugt werden.
Der Verschleierung der Angriffe kommt die Methode natürlich zugute: sich selbst updatende Würmer beziehen frischen Code häufig aus rückverfolgbaren Kanälen wie beispielsweise Webseiten. Das dezentrale Torrent-Netz bietet weitaus schlechtere Ansatzmöglichkeiten, um solche Funktionen der Malware zu bekämpfen. Aber auch das simple Verteilen weiteren Schadcodes über unverdächtig scheinende Files wird mit der Methode erleichtert: selbst, wenn das Rootkit gefunden und gelöscht ist. Auch über Mediafiles kann schon seit einiger Zeit Schadcode verbreitet werden. Den man sich eventuell bereitwilliger installiert, wenn man nicht ein frisch geladenes File öffnet, sondern eben ein auf der Platte gefundenes und vergessen geglaubtes Verzeichnis durchforstet.
Die spannendste Frage stellt sich natürlich angesichts der Kriminalisierung der Filesharer und der Frage, wo die Beweislast liegt. Die gerne vorgeschlagene Ausrede, der Rechner sei gehackt worden und man habe nichts von einer installierten Filesharing-Software gewußt, wird bislang in der Regel müde belächelt. Inzwischen existiert eine wirksame Attacke, die exakt dieses tut: unbemerkt einen Torrentclient installieren und ausgerechnet Filme zu laden.
Das hört sich doch gut an. Und in Deutschland gilt immer noch: Im Zweifel für den Angeklagten.
Immerhin gitb es unfreiwillig mehr Quellen, hat auch was gutes. mfGr
Zitat: Zitat von spencer2 Das hört sich doch gut an. Und in Deutschland gilt immer noch: Im Zweifel für den Angeklagten. Naja, wenn ich mir so die Geschichte mit dem Killerspiele Verbot anschaue...
Im Falle eines Sharers kann es doch zur Strafe kommen, denn eine größere Datenmenge kann nicht unbemerkt auf dem Rechner lagern. Trotzdem: Hoffen wir trotzdem mal auf Freispruch, denn es sollte ja nicht so schnell eine erdrückende Beweislast zustande kommen