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Richter kippen Vorratsdatenspeicherung (Update)

Annika_Kremer am Mittwoch, 03.03.2010 04:11 Uhr

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Das Bundesverfassungsgericht sprach am Morgen des heutigen Dienstag sein Urteil zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung. Nun steht fest: Die massenhafte Datensammlung ist komplett verfassungswidrig - allerdings nur in der aktuellen Umsetzung.

Lange hatten Datenschützer diesen Tag herbeigesehnt: gegen 10 Uhr morgens sprachen Deutschlands höchste Richter ihr seit drei Jahren sehnsüchtig erwartetes Urteil. Die Vorratsdatenspeicherung war von Beginn an höchst umstritten. Gegner hielten sie von Anfang an für verfassungswidrig, was sie mit unverhältnismäßigen Eingriffen in die Privatsphäre, aber auch der Aufhebung der Unschuldsvermutung begründeten. Mit aufwendigen Studien wurde belegt, dass die Vorratsdatenspeicherung viele Menschen in ihrem Kommunikationsverhalten beeinflusst. Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Anwälte und Journalisten beklagten Probleme bei der Durchführung ihrer Arbeit. Vielen Internet-Providern war die Maßnahme ebenfalls ein Dorn im Auge, verursachte sie doch erhebliche Arbeit und Kosten.

Die Befürworter dagegen sahen in der Vorratsdatenspeicherung stets einen wichtigen Beitrag zur Verbrechensbekämpfung. Terrorismus, organisierte Kriminalität, Kinderpornographie - all das, so die meist konservativen Befürworter der Vorratsdatenspeicherung, könne nur mit Hilfe der gespeicherten Verbindungsdaten effektiv bekämpft werden.

Die Verfassungsrichter zeigten sich skeptisch; schränkten per mehrfach verlängerter einstweiliger Anordnung den Zugriff auf die Daten erheblich ein. Zu wenig, so viele Datenschützer - die Sammlung der Daten und mögliche Datenlecks richteten bereits erheblichen Schaden an. Trotzdem machte diese Entscheidung den Aktivisten Hoffnung, dass die Vorratsdatenspeicherung womöglich vor Gericht scheitern würde.

Die nun verhandelte Verfassungsbeschwerde wurde - auch wenn zunächst nur drei Klagen exemplarisch ausgewählt wurden - insgesamt von fast 35.000 Menschen unterzeichnet. Erhebliche Erwartungen wurden also in die acht Richter in den roten Roben gesetzt. Allen konnten sie es kaum recht machen. Zuletzt, das wissen wir nun, jubelten die Datenschützer. Die Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig; sie widerspricht dem Grundrecht auf Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses. Die entsprechenden Gesetze wurden voll inhaltlich für ungültig erklärt. Und nicht nur das: auch eine sofortige Löschung der bereits gesammelten Daten wurde angeordnet.

Für eine Vorlage an den europäischen Gerichtshof bestehe kein Anlass, so die Richter. Es sei nämlich grundsätzlich möglich, die Richtline verfassungskonform umzusetzen, wenn die Datensicherheit und andere Anforderungen besonders beachtet würden. So müssten die Daten verschlüsselt gespeichert und übermittelt und Zugriffe darauf transparent gemacht und sorgfältig kontrolliert werden. Zudem dürfte der Zugriff nur bei schweren Straftaten erfolgen. Das sei beim bisherigen Gesetz allerdings nicht der Fall. Es könnte allerdings heißen, dass in Zukunft eine neue Umsetzung der EU-Richtlinie bevorsteht - dann mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen.

Update:

Bereits wenige Stunden nach dem Urteil begannen einige Provider im Laufe des gestrigen Dienstag mit der geforderten Löschung der Daten. Wie die Nachrichtenagentur AFP berichtet, begann unter anderem die Telekom mit der Löschung der gesammelten Daten. Das sagte ein Sprecher des Unternehmens der "Frankfurter Rundschau". Die Telekom erklärte zudem, dass sie ab sofort keine Vorratsdaten mehr speichern und Daten auch nicht mehr an die Strafverfolgungsbehörden weitergeben werde. Auch das Unternehmen Vodafone erklärte, seit Dienstagnachmittag keine Vorratsdaten mehr zu speichern und weiterzugeben.

(Bild: Demonstration "Freiheit statt Angst 2008" von Annika Kremer)

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212 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • uj53work am 09.03.2010 14:44:30

    Die News von Gulli ist mit folgendem Artikel verlinkt: http://de.news.yahoo.com/2/20100302/twl-telekom-hat-mit-loeschen-der-vorrats-4bdc673.html Zitat aus diesem Link: Das Bundesverfassungsgerich...

  • McNulty am 04.03.2010 17:24:53

    D.h. eine abgeschwächte Version kommt bald, die dann nach und nach aufgepept wird und sowieso Auslegungssache ist, was denn zurzeit als schwere Straftat gilt, sodass eigentlich doch alles so ist wie die Kontrollöre es von Anfang an wollten. Paranoia lässt grüÃ...

  • Grazer57 am 04.03.2010 12:19:11

    Quelle: Bitkom Das sollte man sich mal in der freien Wirtschaft erlauben. Dann bist du gleich entlassen oder pleite. Naja, zahlt ja nur der blöde Steuerzahler. :rolleyes:Und? lt. Bund der Steuerzahler versemmeln die Politiker jährlich zig. Milliaden. Da ist das doch ...

  • Jako1 am 04.03.2010 10:37:43

    Er forderte die Bundesregierung auf, Gesetze für das Internet künftig vorab gründlicher zu prüfen. Die Unternehmen haben auf Aufforderung der Politik eine dreistellige Millionensumme in Personal und Technik für die Vorratsdatenspeicherung investiert. BITKOM forderte die Bundesre...

  • Grazer57 am 04.03.2010 08:43:44

    hat man ja ma harz4 urteil gesehen.nun kommts noch dicker,da der staat sich nicht ficken lässt.wirds wohl wieder draus hinauslaufen,das alles so geändert wird,das alles schlimmer wird,und besser getarnt.Da täuscht Du Dich ... Das BVerfG kommt gleich nach Gott, wenn...

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