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15. Juli 2007

RIAA wird erneut Preisgabe der Identität von Studenten verwehrt

Schon im Juni hatte die RIAA versucht die Identität von US-amerikanischen Studenten in Erfahrung zu bringen, deren IP-Adresse sie bis auf den Campus der Universität New Mexico zurückverfolgen konnte. Jetzt setzten sie zum zweiten Versuch in Newport News, Virginia an.

Der zuständige Richter Walter D. Kelley, Jr. hat die Forderung der Recording Industry Association of America (RIAA) abgelehnt, die Verwaltung der Uni müsse ihnen die Namen der Studenten offenbaren. Den Studenten wird vorgeworfen, sie hätten sich im Netzwerk der Universität urheberrechtlich geschützte Werke unter Anwendung eines Online Mediensystems besorgt und verteilt. Selbst für den Fall, dass dies den Tatsachen entspricht und man auf dem Gelände Filesharing betrieben hat, woran es kaum Zweifel gibt. Der Richter konnte keinerlei gesetzlichen Grundlagen entdecken, die eine Preisgabe der Identität der studentischen Filesharer gerechtfertigt. Er gab dem Datenschutz der betroffenen Personen Vorzug.

Andere Studenten hatten weniger Glück, ihre Verwaltung erhob keinen Einspruch. Man gab der RIAA was sie haben wollte. Den entsprechenden Personen wurden Briefe zugestellt, die sie zur Zahlung einer saftigen Strafe aufforderte. Auch mussten die geständigen Filesharer vorgefertigte Briefe zurück senden, in denen sie ihre Schuld zugeben. Trotz der Zahlung von mehreren tausend Dollar hat sich die Organisation das Recht vorbehalten, zusätzlich zur Strafe eventuell doch noch rechtliche Schritte einzuleiten.

Im Fall von New Mexico hatte der Richter im Juni empfohlen, RIAA und die Verwaltung der Universität sollten sich auf eine angemessene Prozedur einigen, in dessen Verlauf auch der Angeklagte die Chance eingeräumt bekommen sollte, zu der Angelegenheit Stellung zu nehmen. Heimlich die Daten von RIAA, MPAA, New Mexico, University, Campus, Gelände, Filesharing, BitTorrentder Verwaltung einzufordern war nach Meinung des Richters Lorenzo F. Garcia nicht die korrekte Vorgehensweise. Auch konnte er keinen nicht mehr gutzumachenden Schaden erkennen, den die RIAA als Grund für ihren Antrag angegeben hatte.

Ray Beckerman, Sprecher von Recording Industry vs The People, bezeichnet die Auslegung des Gesetzes durch die RIAA sogar als faschistisch. Er gratulierte Richter Garcia damals zu seiner rationalen und fairen Entscheidung und hofft viele mehr dieser Art in Zukunft sehen zu können. Zumindest dieser Aussage möchte man sich ohne jegliche Bedenken anschließen.

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