gullinews am Dienstag, 20.01.2009 20:38 Uhr
Es waren äußerst heiß umstrittene Ausreden, welche die Recording Industry Association of America (RIAA) der Richterin Nancy Gertner vortrug, damit diese dem Live-Stream Antrag von Professor Charles Nesson widersprechen würde.
Nachdem man bislang immer erklärte, durch öffentlich bekannte Prozesse würde man potenzielle Filesharer abschrecken, war der Widerspruch gegen das Ersuchen etwas verwunderlich. Dies stellte auch Richterin Gertner in ihrer Entscheidung diesbezüglich fest und verwies die Anwälte der RIAA darauf, dass es doch genau diese Art der öffentlichen Aufmerksamkeit sei, nach der man verlange. Professor Charles Nesson, welcher den Beklagten Joel Tenenbaum vertritt, ist mit dieser Bitte ein großartiger Streich gelungen, der so gar nicht in das Konzept der RIAA passt. Zum ersten Male würde öffentlich ausgesandt werden, mit welchen Behauptungen, "Beweisen" und Spitzfindigkeiten die Anwälte der Content-Industrie auf einen Filesharer losgehen. Ein Ereignis, welches diese womöglich nicht gerade in ein gutes Licht rücken könnte, wohin sie jedoch vielleicht sogar gehören. Nachdem Richterin Gertner dem Live-Stream sowie der Aufzeichnung des ersten Prozesstermins nun zugestimmt hat, erreicht auch schon der offiziell erhobene Widerspruch der RIAA-Anwälte die nächsthöhere Gerichtsbarkeit, welche nun über das Ersuchen entscheiden soll.
"Um einen öffentlichen Vorteil für die Generation zu bieten, welche am meisten durch die Rechtsabteilung der RIAA betroffen ist, hat das District Court ein fehlerhaftes Mittel zur Verwirklichung dieser öffentlichen Vorteile gewählt - stattdessen wählt man eine Option, welche in ihrer speziellen Art und Weise nur dem Beklagten und seinem Berater zum Nachteil der Petenten gereicht."
Man könnte fast den Eindruck gewinnen, der RIAA gefällt es nicht, wenn ein Prozess in welchem sie involviert sind, live gestreamed wird. Dies soll über das Harvard Berkman Center geschehen sowie über die Homepage des Beklagten, was nur zu einer Annahme für die Anwälte der Content-Industrie führt. Diese Methode ist "speziell darauf ausgelegt, die Interessen des Beklagten in diesem Fall zu fördern." Als ob man selbst nicht jeden Strohhalm nutze, um die eigene Piratenjagd mediengerecht zu verbreiten.
Professor Nesson konnte den Befürchtungen der RIAA nur eines erwidern: "Vielleicht möchte die RIAA auch einen Feed direkt aus dem Richtersaal auf ihrer Website einrichten. Wir arbeiten hart daran, dass das Berkman Center nicht der exklusive Anbieter des Streams ist, und begrüßen die Hilfe der RIAA um weitere Websites zu finden, durch welche wir das Verfahren verbreiten können. Weitere Parteien haben sich bereits angeschlossen und wollen den Stream ebenfalls anbieten. Wenn es die Absicht der RIAA ist, die Leute über das Geschäft und das Rechtsklima in der Musikindustrie zu belehren, dann ist es uns unverständlich, wieso sie dieser Entscheidung widersprechen. Außerdem glauben wir daran, dass die wahren öffentlichen Interessen an diesem Fall eine zivile Einmischung in das Verfahren erlauben. Unser Prozess steht fundamental für die sogenannte Internet-Generation, und es ist wohl nur angemessen, dass solch eine Möglichkeit diesen Menschen auch zugänglich gemacht werden muss." (Firebird77)
(via zeropaid, thx!)
(Bild via pipgblog.blogspot, thx!)
| 12 Reaktionen aus dem gulli:Board |
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comp.pak am 21.01.2009 12:16:50: |
BoMb_ am 21.01.2009 20:53:07: |
5ven am 24.02.2009 13:15:12: |