gulli: RIAA vs. Tanya Anderson: Wir haben nichts falsch gemacht!

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23. Mai 2008

RIAA vs. Tanya Anderson Wir haben nichts falsch gemacht!

Faire Spieler wissen, wann der richtige Zeitpunkt zum Aufhören gekommen ist. Nicht so die RIAA. Nach ihrer vermeintlichen Niederlage gegen Tanya Anderson, klagte diese auf Übernahme sämtlicher Kosten. Die RIAA weigert sich indes vehement, Anderson auch nur einen Penny zu übergeben. Eine insgesamt 28 Seiten umfassende Stellungnahme an das Gericht verlangt eine Ablehnung sämtlicher Kosten, die auferlegt werden sollen.

Eines muss man der RIAA lassen.

Selbst in Anbetracht ihrer Niederlage versuchen sie noch das Maximum an Spielraum auszunutzen. Man verklagt fleißig Menschen, bringt diese an ein Existenzminimum und wenn dann die eigene Niederlage droht, macht man einen Rückzieher. Man mimt den Unschuldigen. Alles sei rechtens gewesen.

In ihrer Stellungnahme verlangt die RIAA die Abweisung der kompletten Klage mit all ihren Punkten. Entsprechende Kosten sollen abermals Tanya Anderson auferlegt werden. Des Weiteren bezeichnet man ihre Bestrebungen hier einen Musterprozess anzustreben, als "unangemessen" da die aufgetretenen "konkreten Probleme gänzlich neuartig" im Prozessbereich wären.

Die Beschwerde der Piratenjäger beinhaltet außerdem, man hätte der RIAA in der Öffentlichkeit zahlreiche Missetaten vorgeworfen. Darunter unter anderem eine immense Rufschädigung, böswillige Strafverfolgung, Missbrauch des Gesetzes sowie Fahrlässigkeit bei den Ermittlungen. Die RIAA bestreitet dies natürlich vollends. Man habe professionell gehandelt, sei sauber vorgegangen. Man bestreitet auch in schwerwiegende Anschuldigungen verwickelt zu sein. So beispielsweise der vermeintliche Anruf an der Schule von Andersons Tochter. Kylee Anderson (8) wurde aus dem Unterricht geholt, weil ihre Großmutter angeblich am Telefon war. Die Person am Telefon jedoch stellte dem Mädchen lediglich Fragen zu den Filesharing Vorwürfen. Man bestreitet selbstredend eine Beteiligung an diesem Anruf, bzw. zweifelt an, ob RIAA, tales, filehsharing, peer-to-peersolch ein Telefonat überhaupt stattgefunden hat. Trotzdem bringt allein die Vorstellung, dass solche Tricks möglicherweise angewendet wurden, einem deutlich näher, auf welchem Niveau sich die RIAA mitunter bewegt.

Der zweite Teil der Stellungnahme seitens MediaSentry, welcher 9 der 28 Seiten ausmacht, enthält ähnliche Statements.

Andersons Anwalt scheint dennoch siegessicher und möchte mit einem Prozess vor allem eines herausfinden: Wie die RIAA und MediaSentry arbeiten. Wir sind gespannt.

(Via arstechnica, thx!)

  • Zitat: Zitat von Raphnex  kann man den zuständigen Personen nicht irgendwie die Knie wegschiessen? und falls sie zurücktreten, den neuen auch, solange, bis mal ruhe ist? Hat man mit unseren Scheuble doch gemacht,und was ist aus in geworden.?

  • Jews,what can you do lol?

    Lemonking am 24.05.2008 11:04
  • dabei fällt mir immer der satz ein: wer nicht verlieren kann sollte nicht spielen ^^ vorallem nicht mit so zweifelhaften methoden und das ist im übrigen auch ein gutes beispiel das man verbrechen begehen kann ohne das gesetz zu brechen irgendwie gefällt mir diese entwicklung nicht diese ganze debatte um urheberrecht weitet sich langsam auf das thema "wie weit darf ich gehn um meine urheberrechte zu schützen" aus und meiner meinung ...

  • Zitat: Kylee Anderson (8) wurde aus dem Unterricht geholt, weil ihre Großmutter angeblich am Telefon war. Die Person am Telefon jedoch stellte dem Mädchen lediglich Fragen zu den Filesharing Vorwürfen. Haha die Musikindustrie wie sie leibt und lebt ^^ http://gizmodo.com/358648/leaked-ria...-murderers-too

    Sonnentier am 24.05.2008 18:21
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