Schlechtes Zeichen für P2P - Prozesse in USA
"Sehr enttäuscht" sei der Anwalt Patricia Santangelos, die als eines der ersten Opfer der RIAA - Massenklagen die Erpressung zur Zahlung einer Vergleichssumme ablehnte und das Risiko eines Prozesses einging. Nach anfänglichem Optimismus kam nun der erste Rückschlag: der Antrag auf die Einstellung des Verfahrens wurde vom gericht abgelehnt. Für den Ausgang der nun anstehenden Gerichtsverhandlung sagt die Ablehnung zwar noch nichts aus, jedoch für die Hürden, die anderen Opfern der Massenklagen in den Weg gestellt werden, die Santangelos Beispiel folgen wollen.
Widerspruch gegen die Ablehnung der Verfahrenseinstellung ist nach den gültigen Bundesgesetzen nicht möglich. Damit ist ein Präzedenzfall geschaffen worden, der am rechtlichen Status Quo nichts ändert: nach wie vor ist mehr als fragwürdig, ob auch nur einer der angezeigten Fälle in einer Gerichtsverhandlung tatsächlich einen Schuldspruch kassieren würde. Die Möglichkeit, das Verfahren überhaupt zu führen, wurde jedoch massiv erschwert. Nicht, dass es bisher einfach gewesen wäre - von den Tausenden angezeigter Opfern hat bereits ohne die jetzige Entscheidung des Gerichts nur eine knappe Handvoll den Weg vor Gericht gewählt. Santangelo ist die zweite: die RIAA forderte von der fünffachen Mutter 7.500 Dollar Vergleichszahlung. Auf ihrem Rechner sei eine Filesharingsoft instaliert gewesen, Santangelo bestritt, dass sie oder eines ihrer Kinder jemals das Programm installiert oder gebraucht hätten.
"Ich würde liebend gerne eine Mutter einen solchen Prozess ausfechten sehen", so die vorsitzende Richterin des Verfahrens, nachdem Santangelo vor Monaten angekündigt hatte, sich der Erpressung der RIAA nicht zu beugen. Sie scheint es wörtlich gemeint zu haben.