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19. September 2005

RIAA verliert erste Klage gegen Filesharer

13-jähriges Mädchen kann nicht haftbar gemacht werden

Die Strafzahlungen, mit denen die RIAA gerne droht, wenn sie wieder eine ihrer Anti-Filesharingkampagnen fährt, kommen bekanntermaßen ja nicht durch Gerichtsurteile zustande, sondern durch außergerichtlichen Vergleich. Bislang konnte die Musikindustrie darauf bauen, dass sich die betroffenen User nicht trauen, tatsächlich einen Prozess durchzufechten, an dessen Ende höhere Bußgelder stehen könnten als die üblichen nehrere tausend Dollar, die die RIAA als "Schadensersatz" fordert, mit dem sie der Einstellung des Verfahrens zustimmt.

Das könnte sich in Zukunft ändern: das erste Verfahren gegen eine 13jährige Tauschbörsennnutzerin ist nun mit einem Freispruch beendet worden, nicht einmal die Anwaltskosten musste die Beklagte zahlen. Begründung des Gerichts: eine 13jährige Filesharerin könne nicht ohne Berufung eines gerichtlichen Vormunds verklagt werden. Das Verfahren, welches die RIAA ursprünglich gegen die Mutter des Kindes angestrengt hatte, wurde unwiderruflich eingestellt.

Dies dürfte ein deutliches Zeichen für die Erfolgsaussichten der Prozesse sein, die in den letzten Wochen in die Wege geleitet wurden: Patricia Santangelo wehrt sich ebenfalls dagegen, für ein Filesharingprogramm auf ihrem Rechner 7.500 Dollar zu zahlen, von dem sie nicht wisse, wer es überhaupt eingerichtet habe. Der fünffachen Mutter werden ebenfalls gute Chancen eingeräumt, den Prozess gegen die RIAA zu gewinnen.

Neben Santangelo haben in der Zwischenzeit zwei weitere von der RIAA verklagte User den Schrit hin zum Prozess getan: auch Dawnell Leadbetter und Tanya Andersen haben nicht die Absicht, sich zu den Vergleichszahlungen erpressen zu lassen, die die RIAA von ihnen fordert. Rechtsexperte Fred von Lohmann äußerte sich indessen extrem skeptisch über die Erfolgsaussichten der RIAA, wenn sie Eltern für Copyrightsverstöße ihrer Kinder haftbar machen wolle - kein Gericht würde einer solchen Rechtsauffassung zustimmen. Indessen habe die RIAA damit dennoch ein gutes Druckmittel in der Hand: für diesen Fall drohte sie an, die Kinder direkt zu verklagen. Was in der Folge dazu führt, dass viele Eltern ihrem Kind die folgende Verhandlung nicht zumuten wollen - auch wenn dafür ein Vormund bestellt werden müßte - und stattdessen lieber "Schadensersatz" zahlen.

Eine gute Presse dürfte das Kinderverklagen der RIAA indessen kaum bescheren: das Ansehen der Musikindustrie ist nach der laufenden Kriminalisierung von Fans auf einem Tiefpunkt angelangt. Jetzt noch Kinder verklagen, parallel dazu Prozesse gegen deren Eltern verlieren - man kann sich einige Strategien denken, die der Musikindustrie zu einem besseren Ansehen verhelfen würden. Indessen, was soll man von einem Wirtschaftszweig erwarten, der offenbar jeglichen Kontakt zu seiner Kundschaft verloren hat?

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