gulli: RIAA verklagt Verstorbenen: 60 Tage Trauer sind OK

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14. August 2006

RIAA verklagt Verstorbenen 60 Tage Trauer sind OK

Immer, wenn man denkt, die Geschmacklosigkeit ist nicht mehr zu toppen, belehrt einen die RIAA eines besseren. Nachdem ein mutmaßlicher vom Verband verklagter Filesharer starb, räumt die RIAA den Erben gnädigerweise 60 Tage Zeit zum Trauern ein. Danach soll der Fall mit den Kindern des Verstorbenen weiterverhandelt werden.

Da der Beklagte am 20. Juni verstorben sei, bittet die RIAA das Gericht, alle Termine und Fristen des laufenden Verfahrens um 60 Tage zu verschieben, um den Angehörigen "Zeit zur Trauer" einzuräumen. Anschließend hoffe man auf eine Einigung mit den Hinterbliebenen, andernfalls man sie zu Aussagen heranziehen wolle.

Dass die RIAA bei ihren Klagen wenig zimperlich ist, stellte sie schon mehrfach unter Beweis. Ihre Klage gegen ein 13jähriges Kind wurde zwar eingestellt, kurz nach dem wenig positiven Medienecho über das Verfahren toppte der Verband das PR-Desaster mit der Aufforderung an angeklagte mutmaßliche Filesharer, sie sollten doch ihr Studium abbrechen und jobben gehen, falls sie die üblichen Vergleichszahlungen nicht leisten könnten.

Auch das war offenbar noch nicht peinlich genug. Dass die PR-Abteilung des Verbands in den zwei Monaten Trauerzeit auf den Gedanken kommt, dass diese Art Publicity alles andere als Sympathie und Verständnis schafft, scheint unwahrscheinlich.

  • Zitat: Zitat von amigo9  richtig so! ich meine, bloß weil der wegstirbt ist der schaden der 2millionen downloads ja nicht verschwunden. ich empfehle der riaa bis in die dritte generation zu klagen. Klar und wenns dann mit der klage die noch vom verstorbenen abstammt nicht klappt, tritt die Idee von fischbirne1987 in Kraft. Zitat: Zitat von fischbirne1987  Ungeborene ...

    Sir.Arthur am 15.08.2006 13:10
  • Ich finde das Vorgehen der RIAA vollkommen richtig. Wo kommen wir den da hin, wenn jetzt jeder einfach stirbt der verklagt wird. So geht das nunmal nicht. Man kann nicht einfach sterben wie es einem passt. Das könnte ja jeder machen und so der Verantwortung entgehen. Des weiteren reißt Israel ja auch Häuser von Attentätern ein, egal ob die Familie davon wusste oder nicht. Wer die Ironie übersieht, soll eine Brille aufsetzen)

    DasFragezeichen am 15.08.2006 14:38
  • Zitat: Zitat von Sir.Arthur  Klar und wenns dann mit der klage die noch vom verstorbenen abstammt nicht klappt, tritt die Idee von fischbirne1987 in Kraft. Doof wirds dann nur wenn die 3 Generation keinen Kinder bekommt, aber das macht der RIAA nixs, denn schliesslich sind auch die Vewandten 3 grades potenzielle Raubkopierer. (und was is eigentlich mit den Mitbewohnern) *gg* Eine Kombination ...

  • Hmm, naja eigentlich könnte doch die RIAA den Grabstein und die Grabstelle pfänden und die Leiche in den Biomüll werfen, würde zu ihnen passen ... mfg

    Karnigals am 12.09.2006 15:12
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