RIAA: Urteil gegen Jammie Thomas aufgehoben

gullinews am Mittwoch, 31.12.2009 16:25 Uhr (Rating: )

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Die Erbsenzählerei um Filesharing in den USA geht weiter. Konkret geht es um den Fall Jammie Thomas, die 24 Tracks über KaZaa zum Download anbot. Für die RIAA ein klarer Verstoß gegen die Nutzungsrechte, weswegen sie nach einem Gerichtsprozess ganze 220.000 Dollar Schadensersatz zu zahlen hatte. Zu unrecht. Der zuständige Richter gab einen massiven Verfahrensfehler zu, weswegen der Fall neu zu verhandeln ist. Da es sich bei diesem Fall um einen Musterprozess aus Sicht der RIAA handelt, geht es also für den Musikverband um eine ganze Menge, die dort auf dem Spiel steht. Und die Chancen für die RIAA stehen eher schlecht. Denn nach der Argumentation von Thomas' Anwalt hätte die Industrie höchstens einen Anspruch auf 7000 Dollar. Gegenüber 220.000 Dollar ein großer Unterschied. Wird für die klagende Industrie durch diesen Prozess nun möglicherweise ein "Riesenverlust" an Klageeinnahmen entstehen?

Schon im Mai 2008 hat der Verteidiger von Jammie Thomas zu dem Berufungsprozess des Urteils folgende weise Worte gesprochen: "Stellen sie sich vor, ein User würde für schuldig befunden, das Urheberrecht im Fall von 1.000 Songs verletzt zu haben. 70 Cent pro Song mit einer Limitierung auf das Zehnfache des tatsächlichen Schadens, das würde einen maximalen Schaden von 7.000 US-Dollar bedeuten. Man muss kein Finanzgenie sein, um zu verstehen, dass obwohl es sich immer noch um viel Geld dreht, es in keinstem Verhältnis zu 222.000 US-Dollar steht." Durch den Verfahrensfehler in dem Prozess ist nun das Urteil gegenüber Thomas aufgehoben und eine Neuverhandlung steht an.

Der Verfahrensfehler war eine falsche Anweisung des Richters Michael Davis gegenüber den Geschworenen. Dieser sagte, dass es bereits eine Urheberrechtverletzung darstellt, sofern man bereits lediglich Songs in einer Tauschbörse anbietet. Dies aber ist nach gängiger Rechtsaufassung falsch: Die Verletzung findet erst im Augenblick des Downloads statt und nicht etwa schon vorher. Die Vertreter der Industrie aber behaupten, dass schon durch das Angebot der Musik in Tauschbörsen das Prinzip der "Verteilungsexklusivität" der Nutzungsinhaber verletzt worden wäre. Ob das nun schon eine Urheberrechtsverletzung darstellt oder nicht, darüber streiten sich die Experten. Die Darstellung als Tatsache des Richters gegenüber den Geschworenen, dass das Anbieten von Tracks schon eine Urheberrechtsverletzung darstellt, ist also ein massiver Fehler in der Verhandlung gewesen. Dies gab der Richter zu und hob daher nun das gesprochene Urteil auf.

In der Neuverhandlung muss also jetzt der Nachweis erbracht werden, dass tatsächlich Downloads stattgefunden haben. Die RIAA gibt sich - wie immer - sehr siegessicher. Gegenüber Ars Technica sagte die RIAA bereits, dass man auch schon die Beweise hätte, die Thomas belasten, und sie nicht "ungeschoren" aus der Sache herauskommen würde.

Interessant ist ebenfalls, dass die Mitschriften der Verhandlungen vom Oktober 2007 nun veröffentlicht wurden. Wunderbares Stöbermaterial, mit welchem man dem Vorgehen der Musikindustrie auf den Zahn fühlen kann. (020200)

(via ZDnet, thx!)

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6 Reaktionen aus dem gulli:Board

CCS am 31.12.2008 09:30:17:
Scheinbar hat die UI ihren Abakus verlegt...deren Kalkulation würde ich gerne mal einsehen :rolleyes: :rolleyes: Aber auch deren Anwälte wollen ja kräftig mitverdienen.... :D Cee ya, CCS...

musicjunkie am 31.12.2008 11:13:19:
nice, mal schauen wies weitergeht. sie müssen also beweisen, dass andere leute (nicht die riaa) die songs von des ladys computer geladen haben? ist das überhaupt möglich? btw: Denn nach der Argumentation von Thomas' Anwalt hätte die Industrie höchstens auf einen An...

derPingu am 31.12.2008 20:01:27:
Da fehlt ein s. :D fehlt es leider nicht, bei der Verlustkalkulation werden die Erben der Verklagten schon mit einberechnet :D...

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