gulli: RIAA: Schadensersatzforderungen in bestimmten Fällen zu hoch

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11. August 2008

RIAA Schadensersatzforderungen in bestimmten Fällen zu hoch

Zu einer äußerst interessanten Entscheidung ist ein amerikanischer Richter gelangt, welcher den Vorsitz in einem Prozess führte, bei welchem die Recording Industry Association of America einer 16-Jährigen mehrfache Urheberrechtsverletzungen vorwarf.

Ursprünglich war das Verfahren gegen den Vater des damals 16-jährigen Mädchens eröffnet worden, da dieser den Anschluss angemeldet hatte. Nachdem man jedoch entdeckte, dass die Tochter für die Urheberrechtsverletzungen verantwortlich war, verklagte man sie.

Whitney Harper gab zu, Musik mithilfe von KaZaA herunter- und somit hochgeladen zu haben. Ihre Verteidigung basierte darauf, dass sie die Tat zwar begangen habe, ihr dies jedoch zu keinem Zeitpunkt wirklich klar war. Sie argumentierte, dass ihr mangelndes technisches Verständnis sowie ihr Alter sie nie auf den Gedanken gebracht hätte, etwas Rechtswidriges zu tun. Mit dieser Argumentation schien sie beim Richter Gehör zu finden. Aus den geforderten 750 bis 30.000 US-Dollar pro Track an Schadensersatz wurden schließlich 200 US-Dollar. Sie wurde zwar nichtsdestotrotz für schuldig befunden, in 37 Fällen das Urheberrecht verletzt zu haben. Doch der Betrag von 7.400 US-Dollar ist jedoch wesentlich akzeptabler, als 27.750 US-Dollar (750 USD/Track). Die Argumentation des Richters trägt hierzu bei: "Sie hatte kein Wissen oder Verständnis über die Thematik Filesharing, Onlineverbreitung oder Urheberrechtsverletzung." KaZaA solle dazu außerdem beigetragen haben, da diese an keiner Stelle darauf hinweisen, dass die Musik in der Tauschbörse "gestohlen ist oder Urheberrechte verletzt", weshalb es ihr unmöglich war, zu wissen, dass sie etwas Falsches tat. Einen Schuldspruch hat sie zwar erhalten, dies dürfte jedoch auch mit der Fachkenntnis des Richters zusammenhängen: "Die Beschuldigte hatte keine Gründe daran zu zweifeln, dass ihre Handlungsweise nicht 100 Prozent legal gewesen wäre, auch wenn sie Programmen wie KaZaA vertraute, die ähnlich zu Online-Radiostationen sind."

Interessant könnte es höchstens werden, sollten die Harpers Widerspruch gegen das Urteil einlegen. So könnten sie vielleicht erheblich günstiger aus dem Verfahren gehen, da MediaSentry lediglich 6 der 37 vorgeworfenen Tracks von Whitney Harpers PC heruntergeladen hat. In Anbetracht der sich immer mehr ausbreitenden Rechtsauffassung, dass Anbieten nicht automatisch Verbreiten bedeutet, könnte sie womöglich nur für die sechs tatsächlich verbreiteten Tracks verurteilt werden. Bei einem Betrag von 200 US-Dollar pro Track ein überlegenswerter Gedanke. (Firebird77)

(via arstechnica, thx!)

  • Ok, der Richter ist auf dem richtigen Weg. Aber es wäre langsam an der Zeit diese völlig überzogenen Forderungen pro File endlich generell einzuschränken. 750 USD ist einfach aberwitzig und hat mit reellem Schaden rein gar nichts zu tun. Zitat: "Die Beschuldigte hatte keine Gründe daran zu zweifeln, dass ihre Handlungsweise nicht 100 Prozent legal gewesen wäre Zitat: "Sie hatte ...

    Loddafnir am 11.08.2008 15:47
  • Ich frage mich wie sie überhaupt auf 200 USD pro Lied kommen? Um solch einen virtuellen Schaden verursachen zu können, müsste man das Lied ja 200mal hochladen. Aber ich bezweifle, dass sie die Lieder so oft hochgeladen hat. Ich dachte eigentlich mal, dass mit diesen Klagen reell erlittener und nachgewiesener Schaden erstattet werden soll. Aber hat die RIAA jemals ihren virtuellen Schaden nachgewiesen? (Man könnte auch sagen, dass sie an ...

    Karash86 am 11.08.2008 16:20
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