Ein Sieg, wie er süßer nicht schmecken könnte. Tanya Anderson sah sich einem finanziell schwer belastenden Rechtsstreit mit der RIAA gegenüber, welchen sie jedoch erfolgreich gewann.
Als es jedoch darum ging die Gerichts- sowie Rechtsanwaltskosten zu begleichen, zogen die klagenden Labels den Schwanz ein. Atlantic Recording, Priority Records, Capitol Records, UMG Recordings und last but not least BMG Music wollten nicht einen Cent für ihren fehlgeschlagenen Feldzug gegen Mrs. Anderson anbieten. Diese klagte nun auf die Begleichung ihrer Kosten, und bekam vor einem amerikanischen Gericht das Recht zugesprochen, dass ihr seit jeher auch zustand. Ihre ursprüngliche Forderung von etwas über 300.000 US-Dollar lehnte das Gericht nach mehreren Beschwerden seitens der beklagten Seite ab. Es wurde nach unten korrigiert, jedoch nicht in dem Ausmaße, wie es sich die RIAA gewünscht haben dürfte. Aus einem Stundenlohn von 375 $ für Andersons Anwalt, wurden 325$. Des Weiteren wurde die Arbeitszeit ihres Anwalts von 28.2 Stunden, pauschal auf den gesamten Fall, als zu allgemein und damit zu hoch ausgelegt.
Freuen darf sie sich jedoch trotzdem, da ihr rund 107.000 US-Dollar als angemessene Begleichung ihrer Kosten ausgesprochen wurden.
Die Labels indes beschwerten sich vehement über die geforderte Summe. Ein Vorwurf lautet beispielsweise, dass Anderson bei den einfachen Anhörungen nicht mehrere Anwälte in Beschlag hätte nehmen müssen. Es waren nämlich stets mehr als einer zugegen. Ein interessanter Vorwurf, insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass die Labels mit mindestens sechs Anwälten bei jedem Termin zugegen waren.
Fraglich ist, ob die RIAA nach solchen Niederlagen zurückrudern wird, hat sich doch nicht nur an Andersen 107.000 US-Dollar verloren, sondern auch 68.000 US-Dollar an Debbie Foster.
(Via arstechnica, thx!)
| 18 Reaktionen aus dem gulli:Board |
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Flashlightburn am 17.05.2008 14:54:44: |
Lord0fDarkness am 17.05.2008 17:57:02: |
money am 17.05.2008 20:32:42: |
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