Die "Pre-Doe-Settlements" sollen bis zu 1000 Dollar billigere Vergleichszahlungen zur Folge haben. Klagen gegen Unbekannt, so genannte "John Doe"-Verfahren, sollen in den "Pre-Doe"-Fällen gar nicht mehr eingeleitet werden. Den Rabatt gibt es, wenn die mutmaßlichen Filesharer vor der Verfahrenseinleitung bereits dem Vergleich zustimmen.
Damit will die RIAA praktisch umsetzen, was in Deutschland von den Verwertern bisher juristisch gefordert wird: die Möglichkeit, ohne Gerichtsbeteiligung an das Geld der User zu kommen. Während in Deutschland gefordert wird, dass klagende Verbände und Organisationen auch ohne richterliche Anordnung oder Verfahren die Daten eines Users anfordern können, setzt die RIAA auf die ISPs. Diese sollen einen Musterbrief an die mutmaßlichen Filesharer schicken, in dem auf die verminderte Beilegungssumme hingewiesen wird. Geht der Kunde darauf ein, bekommt die RIAA ihr Geld. Tut er das nicht, folgt die bekannte Prozedur mit Verfahrenseinleitung, Datenherausgabe und (teurerer) Beilegung, alternativ die Zivilklage.
Für die verfahrensfreie "Beilegung" hat die RIAA eine neue Website eingerichtet: www.p2plawsuits.com ist bislang eine Parking Domain, aber das hinderte den Verband der US-Musikindustrie nicht daran, sich einmal mehr lächerlich zu machen. Wired hat rechtzeitig den Screenie gemacht: auf der geparkten Seite war massenhaft Werbung für kommerzielle Filesharing-Seiten geschaltet.
| 8 Reaktionen aus dem gulli:Board |
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nils am 14.02.2007 22:37:46: |
ghostuser am 14.02.2007 23:11:07: |
Crev Voran am 15.02.2007 06:46:40: |