gullinews am Mittwoch, 20.06.2007 19:28 Uhr
Wie Recording Industry vs The People mitteilt, hat das Bezirksgericht von New Mexico heute einen entsprechenden Antrag abgelehnt. Richter Lorenzo F. Garcia konnte der Argumentation der RIAA nicht folgen, eine Nicht-Offenlegung der Filesharer-Daten würde einen irreparabelen Schaden zu Folge haben. Im Gegenteil, so der Richter, ein genauso grosser Schaden würde entstehen, wenn die Information an die RIAA weitergeleitet werden würde. Da die RIAA die Namen der vermeintlichen Deliquenten nicht kenne, würden diese keine Gelegenheit haben, über die Weitergabe ihrer Daten in Kenntnis gesetzt zu werden oder gar dagegen zu protestieren.
Auch müsse die Universität in der Sache angehört werden, anders sei eine Herausgabe der Daten gesetzlich gar nicht erst möglich, so der Richter. Er empfahl, die RIAA und die Universität müssen sich auf eine angemessene Prozedur einigen, bei der die vermentlichen Beschuldigten die Gelegenheit haben würden, von der Aktion in Kenntnis gesetzt zu werden und dazu Stellung zu nehmen. In der aktuellen Form sei der Antrag jedoch nicht überzeugend und werde somit abgelehnt.
Das Urteil zeigt, dass das Justizsystem, im Gegensatz zur Politik, noch frei von Lobbyismus funktioniert und sich von dem hitzköpfigen Feldzug der Plattenindustrie gegen echte und vermeintliche Copyright-Verbrecher nicht beeindrucken lässt.
| 4 Reaktionen aus dem gulli:Board |
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DasFragezeichen am 20.06.2007 21:15:51: |
klotzi am 20.06.2007 21:29:11: |
prezl am 22.06.2007 01:03:08: |
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