gullinews am Donnerstag, 17.04.2008 17:37 Uhr
Die Marshall University versuchte sich gegen die Forderungen der RIAA zu wehren, indem sie kurzerhand die Herausgabe der persönlichen Daten der Studenten, die zum genannten Zeitpunkt die vermeintlichen IPs zugeteilt hatten, verweigerte. Daraufhin erhob die RIAA eine ihrer berühmten "John Doe"- Klagen, also Klage gegen Unbekannt, um an die Namen der Filesharer zu gelangen.
Die Marshall University verweigerte die Herausgabe der Daten an die RIAA und beschwerte sich sogar über die Art und Weise, wie Druck ausgeübt wurde, um an die gewünschten Informationen zu gelangen. Man bezeichnete diese Vorgehensweise als eine "untragbare Bürde".
Die Universität selbst äußerte sich gegenüber dem Richter, dass vier der sieben Studenten in Mehrbettzimmern schlafen würden, mit mindestens einem Zimmerpartner. Infolge dessen sei nicht feststellbar, welcher der Studenten an besagtem Anschluss die Urheberrechtsverstöße begangen habe, die von MediaSentry ermittelt wurden, ohne weitergehende Ermittlungen einzuleiten. Ein weiterer habe das Funknetzwerk der Universität benutzt, die letzten beiden wären in Einzelzimmern mit ihren PCs untergebracht gewesen. Doch selbst bei dieser Konstellation, so die Marshall University, könnte sie zwar die Daten der Studenten herausgeben, die den besagten Anschluss genutzt hätten, eine Feststellung wer Filesharing betrieben hätte sei damit aber nicht möglich.
Der Anwalt der Marshall University argumentierte desweiteren mit einem Bundesgesetz, wonach die Herausgabe der Klarnamen und die Vorladung durch die RIAA durch den DMCA nicht zulässig wären.
Justitia akzeptierte diese Argumentation allerdings nicht, was schlussendlich dazu führte, dass die Marshall University die Namen der Studenten herausgeben wird. Interessanterweise war der Richter jedoch nicht in der Lage, den Fehler in der Argumentationskette des Anwalts der Universität zu bennenen, was Spielraum für etwaige Vermutungen lässt.
Die Situation an amerikanischen Hochschulen zeigte sich bis dato etwas heikel, da in den seltensten Fällen der eigentliche Urheberrechtsverletzer ausfindig gemacht werden konnte. Die Versuche der RIAA die Universitäten zur Kooperation zu bewegen, verliefen auch nicht so erfolgreich, wie von diesen erhofft. Zahlreiche Unis betrachten das Vorgehen als unangemessen und die Privatsphäre der Studenten verletzend.
Während die RIAA versucht, einzelne Filesharer zu belangen, wurde in Europa seitens der MPAA ein völlig anderer Weg angestrebt: die Anprangerung und Verfolgung von BitTorrent-Seiten. Hier scheint man jedoch scheinbar inzwischen ein Eigentor zu schießen, da die Bestrebungen einen völlig anderen Effekt hatten als erwartet. So nahm der Traffic zahlreicher BitTorrent-Sites durch die öffentliche Anprangerung selbiger permanent zu. Einer Studie von BigChampagne zufolge ist ein Trafficanstieg von über 24% seit der Attackierung von BitTorrent-Sites zu verzeichnen. John Malcom, Chef der weltweiten Antipiraterie-Operationen der MPAA sieht dies jedoch nicht im geringsten so.
Seiner Ansicht nach habe sich die Situation durchaus verbessert, insbesondere durch die Tatsache, dass die meisten Judikativen und Legislativen nun besonders aufmerksam auf diese Problematik achten. Die typischen Anlaufhäfen würden nach und nach wegbrechen, und somit über kurz oder lang die Piraterie beenden. (Bericht: firebird77)
| 4 Reaktionen aus dem gulli:Board |
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ThaNiTeHawK am 17.04.2008 21:32:40: |
Bewa am 17.04.2008 22:59:25: |
am 18.04.2008 00:07:27: |
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