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15. September 2005
RIAA Unterlassungsaufforderungen an BearShare, WinMX und LimewireDownload urheberrechtlich geschützter Musik soll gestoppt werden Die Recording Industry Association of America (RIAA) sieht sich durch das Grokster-Urteil weiter gestärkt: nachdem man in letzter Zeit vor allem durch die Erpressung von Tauschbörsen-Usern aufgefallen ist, schießt sich der Verband nun neu auf die Softwarehersteller ein. Unterlassenserklärungen seien an mehrere Filesharing - Softwareproduzenten verschickt worden, darunter BearShare, LimeWire und WinMX, in denen die Hersteller dazu aufgefordert werden, sofort Maßnahmen zu ergreifen, die den Tausch urheberrechtlich geschützter Musik in den Tauschnetzen verhindern sollen, berichtet das Wall Street Journal. Unternehmen ähnlich wie Grokster hatten nun genügend Zeit, um das Richtige zu tun, so ein Vertreter der RIAA. Was nach Ansicht der RIAA wohl der Einbau von Filtertechnik wäre, welche den Tausch urheberrechtlich geschützten Materials verhindere. Aber auch wie im Urteil gegen KaZaA in Australien, welches die Tauschbörse zur Filterung von Inhalten verdonnerte, stellt sich die Frage, wie die User zu einem entsprechenden Update ihrer Clients gezwungen werden können. Denn in den dezentralen Tauschbörsen sind entsprechende Techniken ebenfalls nur dezentral zu realisieren - auf der Seite der User. Die wohl wenig Interesse daran haben, auf filternde Software umzusteigen. Im Fall von Limewire kommt noch weiter erschwerend hinzu, dass die Software inzwischen als Open Source zur Verfügung steht: selbst wenn LimeWire nur noch filternde Clients herausgeben würde, wäre mit dem Release unkastrierter Versionen zu rechnen. Nur Limewire hat dem WSJ gegenüber bestätigt, das Schreiben erhalten zu haben, schweigt sich über das weitere Vorgehen jedoch aus. Die beiden anderen Unternehmen gaben bislang keine Stellungnahme ab, die Clients stehen zur Zeit jedoch nach wie vor unverändert zum Download. Den Rechtsexperten Ralph Oman führt das WSJ mit der Einschätzung an, so eindeutig, wie von der RIAA dargestellt, sei die Lage indessen ohnehin nicht. Der Supreme Court habe im Fall Grokster das aktive Werben mit Möglichkeiten zum Tausch copyright-geschützten Materials beanstandet und dabei besonderes Augenmerk auf die Abwerbung von Usern des kurz zuvor als illegal erklärten Napster gelegt. All dies sei bei den heutigen Tauschbörsen nicht mehr gegeben. Die Hersteller müßten allenfalls nachweisen, dass sie andere Ziele als die Förderung illegalen Filesharings hätten. Auf der anderen Seite: Open-Source - Tauschplattformen dürften mit einer solchen Vorgehensweise ohnehin kaum zu treffen sein. Und mit dem Esel und dem Torrent sind die beiden beliebtesten Clients als offene Source verfügbar und können weiter gepflegt und entwickelt werden - egal, wen oder was die RIAA verklagt. Verwandte News
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