gulli: Reporter ohne Grenzen: BKA-Gesetz gefährdet die Pressefreiheit

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11. November 2008

Reporter ohne Grenzen BKA-Gesetz gefährdet die Pressefreiheit

Die öffentliche Diskussion über den geplanten Neuentwurf zum BKA-Gesetz nimmt auch zwei Tage vor dessen Verhandlung im Bundestag kein Ende. Die Menge derer, die sich sehr kritisch über die geplanten Zusatzbefugnisse für das Bundeskriminalamt (BKA) äußern, wird nun auch verstärkt durch die Organisation Reporter ohne Grenzen (ROG). Die Organisation sieht durch einige der geplanten Maßnahmen die Pressefreiheit bedroht.

Das BKA-Gesetz, so argumentiert ROG-Geschäftsführerin Elke Schäfter in der jüngsten Presseerklärung der Organisation zum Thema, beschneide den Informantenschutz und die Möglichkeit, vertraulich zu recherchieren. Dadurch seien "Grundprinzipien der Pressefreiheit, der Informantenschutz und das Redaktionsgeheimnis gefährdet."

Auf Basis des neuen Gesetzes wären zahlreiche Ermittlungsmaßnahmen gegen Journalisten möglich, die den Quellenschutz stark erschweren bis unmöglich machen würden, darunter die Überwachung der von Journalisten verfassten E-Mails und Telefonate, aber auch der Einsatz der heimlichen Online-Durchsuchung gegen Journalisten. "Zudem kann das BKA von Medienmitarbeitern verlangen, ihr Recherchematerial herauszugeben - notfalls unter Androhung von Zwangsgeld, Beugehaft und Durchsuchung der Redaktionsräume," heißt es in der Presseerklärung.

Durch diese Maßnahmen und den damit einhergehenden Verlust an Möglichkeiten zum Informantenschutz sieht ROG die Pressefreiheit und damit die Möglichkeit, investigativ und kritisch zu berichten, gefährdet. "Medienmitarbeiter dürfen nicht gezwungen werden, ihre Recherchen und ihre Quellen offen zu legen", fordert Schäfter.

Besonders kritisch bewertet ROG auch Paragraf 20u des Gesetzesentwurfs. Dort wird festgelegt, dass beim Verdacht auf Terrorismus das Recht auf Aussageverweigerung nicht gilt. Im neuen "Kompromissentwurf" kamen zwar Ausnahmeregelungen für bestimmte Berufsgruppen hinzu - diese betreffen jedoch nur Geistliche, Strafverteidiger und Bundestagsabgeordnete. Journalisten fallen nicht darunter. ROG fordert nun, den Schutz von Journalisten dem der genannten Gruppen von Berufsgeheimnisträgern anzugleichen. Bereits seit Beginn des Jahres seien durch Paragraf 160 der Strafprozessordnung die Angehörigen von Vertrauensberufen "in zwei Klassen unterteilt". Dies müsse dringend aufgehoben werden.

In der Folge appelliert ROG an den Bundestag, dem neuen BKA-Gesetz die Zustimmung zu verweigern. "Wenn der Bundestag der Novelle zustimmt, wäre das ein falsches Signal: Statt sich als Vorreiter für ein unbeschränktes Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit zu präsentieren, höhlt die Regierung Grundfreiheiten im Namen der Terrorabwehr aus", erklärt Elke Schäfter. (Annika Kremer)

  • @soricsoon darauf wollte ich hinaus, auch wenn ich nicht sagen wollte, dass es bestimmt so ist. @titus_shg achso, darauf wolltest du hinaus sicher ist das so, aber wenn man bedenkt, dass es in deutschland noch keinen terroristischen anschlag in dem sinne gab und die gesetze zum teil ganz klar so formuliert wurden, dass ihr nutzen gegen den terrorismus beinahe in den hintergrund rückt, kann man schon in's grübeln kommen, welchen zweck die ...

  • Zitat: Zitat von Xenor  aber ich finde nicht, dass sie das recht auf diese macht haben, ganz abgesehen davon, ob die für filesharer oder sonstwas missbraucht werden. jeder bürger sollte gewisse freiheiten haben, auch "unruhe zu stiften". Siehst Du . Fakt ist doch: Ginge es wirklich nur darum, bestimmte Bürgerrechte ausschliesslich in den ganz wenigen Fällen, wo ernsthaft Bombenanschläge drohten ...

    titus_shg am 11.11.2008 21:34
  • @titus_shg eigentlich meine ich doch das gleiche, oder habe ich dich jetzt falsch verstanden?

  • Zitat: Zitat von Xenor  @titus_shg eigentlich meine ich doch das gleiche, oder habe ich dich jetzt falsch verstanden? Bingo. MfG Andy

    titus_shg am 11.11.2008 22:30
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