Bei der Argumentation des entsprechenden Beitrages (Link zur ARD Mediathek) wurde verstärkt auf Emotionalität gesetzt, indem direkt zu Anfang das Beispiel einer jungen Frau präsentiert wurde, die Opfer einer Vergewaltigung wurde. Der Täter konnte laut dem ARD-Politmagazin "Report München" nur ermittelt werden, weil er das Handy der Frau mitgenommen hatte und die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung archivierten Verbindungsdaten die Fahnder auf die richtige Spur brachten. Dies, so die Argumentation des Beitrags, wäre nach dem Eilentscheid des Bundesverfassungsgerichts, der den Zugriff auf archivierte Daten der Vorratsdatenspeicherung stark einschränkt, nicht mehr möglich.
Ganz abgesehen von der Frage, warum hierfür die Vorratsdatenspeicherung benötigt wird- Handynutzer haben in der Regel keine Flatrate, und der Zugriff auf "zu Abrechnungszwecken" gespeicherte Daten ist ohnehin anders geregelt- werden hier scheinbar unlösbare Gegensätze geschaffen, die nichts Gutes ahnen lassen für die Zukunft. Datenschutz oder Kriminalitätsbekämpfung, Täter- oder Opferschutz? Freiheit oder Sicherheit? Lauten so die Entscheidungen, die wir zu Beginn des 21. Jahrhunderts, angesichts neuer Technologien und neuer Bedrohungen, treffen müssen?
Glücklicherweise, wenn auch kaum zur Freude vieler, die auf beiden Seiten kompromisslos ihre Meinung zum Besten geben, ist die Welt kaum so einfach in schwarz und weiß einzuteilen. Datenschutz ist ein ebenso legitimes Anliegen wie die Verfolgung von Straftätern. Er ist ein Grundrecht, das vom Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt wurde- da mögen die Befürworter von mehr staatlicher Überwachung noch so sehr versuchen, ihn als bloßen Luxus darzustellen.
Oftmals, das wird in der aktuellen Debatte und auch in Kommentaren wie dem von Report München kaum bis gar nicht berücksichtigt, schließen sich Datenschutz und der Schutz der Bevölkerung vor Verbrechen gar nicht aus, sondern bedingen sich gegenseitig. So dürfte es schwierig bis unmöglich sein, Betrugs- und ähnliche Delikte, Erpressungen oder auch den sogenannten Identitätsdiebstahl zwecks Begehung anderer Straftaten zu verhindern, wenn immer mehr Daten angesammelt werden, dabei teilweise verloren gehen und früher oder später Kriminellen in die Hände fallen.
Davon abgesehen nehmen unschuldige Bürger durch eine ständige Erweiterung staatlicher Überwachungsbefugnisse auch dann Schaden, wenn ihre Daten nicht von einem der momentan so omnipräsenten Datenverluste betroffen sind. Gerade die Vorratsdatenspeicherung ruft bei vielen Menschen das Gefühl hervor, ständig unter Beobachtung zu stehen. Dadurch verändern sie ihr Verhalten, trauen sich weniger, offen ihre Meinung zu sagen, oder verzichten auf die Nutzung bestimmter Kommunikationskanäle. Psychologische Beratungsstellen, Ärzte, Rechtsanwälte und ähnliche Berufsgruppen berichten, dass weniger Menschen bei ihnen Hilfe suchen, aus Angst, dass dieser Schritt nicht so vertraulich ist, wie er das sein sollte. In diesen Fällen bleibt also auch der von den Befürwortern der Vorratsdatenspeicherung so prominent ins Felde geführte Opferschutz auf der Strecke.
Was den angeblichen anderen Teil der Gleichung, den "Täterschutz" angeht, so ist hier bereits die Bezeichnung vollkommen unzutreffend gewählt. Datenschutz betrifft alle Menschen, er schützt auch und gerade völlig unschuldige Menschen vor dem Verlust ihrer Privatsphäre und den damit unweigerlich verbundenen negativen Konsequenzen. Abgeleitet aus dem im Grundgesetz festgelegten Bild des mündigen, in seinen Entscheidungen freien Bürgers bildet er einen festen Teil der sich aus diesem Bild ergebenden Rechte und stellt erst sicher, dass andere Rechte, wie beispielsweise das auf freie Meinungsäußerung und das auf freie Persönlichkeitsentfaltung, wirklich ausgeübt werden können. Auch die Verhinderung staatlicher Willkür und totalitärer Entwicklungen ist extrem erschwert, wenn der Staat seine Bürger auf Schritt und Tritt überwachen darf und alles von ihnen weiß. Datenschutz ist ebensowenig Täterschutz wie diejenigen, die sich über die aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich Sorgen machen, "nur eine Bürgerinitiative" sind. Es ist vielmehr so, dass sich Tausende von Menschen (denn so viele, genauer gesagt gut 34.000, waren es tatsächlich, die sich an der Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung beteiligt haben) Gedanken um ihre Privatsphäre machen und der Ansicht sind, dass die Vorratsdatenspeicherung ihre Rechte verletzt.
Zu dieser Ansicht kam auch das Bundesverfassungsgericht, sonst hätte es die Möglichkeiten der Nutzung von Vorratsdaten nicht bereits im Eilentscheid so massiv eingeschränkt. Dabei, sämtliche Bundesbürger in ihrer Privatsphäre einzuschränken, um möglicherweise (Studien und Expertenmeinungen widersprechen sich hier) eine minimal höhere Aufklärungsquote bei Straftaten zu erzielen, sahen die Verfassungsrichter die Verhältnismäßigkeit, unabdingbar für die Einschränkung bestimmter Rechte durch den Staat, nicht gegeben. Dafür müssen die Richter nun offenbar die Rolle der Buhmänner übernehmen für die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung. Sie werden es mit Fassung tragen. Das sollten auch diejenigen tun, die sich mit solchen Meinungen konfrontiert sehen, denn davon, dass man lautstark in den Medien Datenschutz mit Täterschutz gleichsetzt und Grundrechten den Status von Luxusgütern für weltfremde Spinner einräumt, wird es nicht wahrer. Dadurch, dass man ein (teilweise sachlich zweifelhaft präsentiertes) Einzelschicksal aufbietet, ändert sich nichts an grundlegenden Sachverhalten. Und nur, weil manche Menschen ihre Ansichten geringschätzen, werden die vielen besorgten Bürger in diesem Land nicht verstummen. Datenschutz, das haben auch die jüngsten Skandale gezeigt, wird uns noch eine Weile beschäftigen und an Wichtigkeit eher noch zunehmen- nicht erst mit der endgültigen Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung. (Annika_Kremer)
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Gravenreuth am 30.08.2008 18:08:43: |
Macinally am 30.08.2008 19:01:01: |
soricsoon am 30.08.2008 21:01:11: |