gullinews am Dienstag, 24.06.2008 16:12 Uhr
Im Moment wird von den Mitgliedsstaaten der G8 ein neues Urheberrechtsabkommen diskutiert. Mitglieder der G8 sind: Deutschland, die USA, Japan, Großbritannien, Kanada, Frankreich, Italien und Russland. Das "Anti-Counterfeiting Trade Agreement" (Handelsabkommen gegen Produktfälschung, kurz Acta) soll aus normalen Zöllnern regelrechte Copyright-Cops machen. Die Idee: Beim Grenzübertritt sollen diese weit häufiger als bisher die Inhalte von Handys, Computern, MP3- und Videospielern prüfen, um festzustellen, ob ein Reisender illegale Dateien importieren will. Wenn ja, drohen dem Beklagten der Einzug der entsprechenden Geräte, Bußgelder, Klagen und die Möglichkeit, an der Grenze abgewiesen zu werden. Die Beweislast scheint dabei aufseiten der Konsumenten zu sein. Wie soll der ohne seine Original-CD beweisen, dass es sich lediglich um gerippte Stücke einer legal erworbenen CD handelt? Auch das Umgehen von DRM oder anderen Kopierschutzmaßnahmen ist in vielen Ländern illegal, egal ob die CD gekauft wurde oder nicht.
Noch wird der ACTA, in dessen Rahmen auch die Kontrolle des Internetverkehrs verschärft werden, soll, lediglich diskutiert. Der Inhalt der Vorverhandlungen ist geheim, grundsätzlich soll es um den Schutz aller informationsbasierten Waren gehen, das bezieht auch die Tatsache mit ein, dass ISPs künftig per Gesetz zur Mitarbeit gezwungen werden können. Diverse Mitgliedsstaaten haben dem Vorhaben zugestimmt, sie lehnen eine Veröffentlichung der Papiere allerdings ab, wahrscheinlich um eine Diskussion im Vorfeld unmöglich zu machen. Im Juli soll das Papier beim Gipfel in Tokio auf den Tisch kommen. Ein Auszug der geheimen Akten aus Wikileaks besagt, dass den Filesharern zum Schutz der Rechteinhaber drakonische Strafen angedroht werden sollen, der Industrie wird dies sehr zusagen.
Bei uns in Europa sind solche Durchsuchungen im Gegensatz zu den USA noch nicht bekannt geworden, in Großbritannien werden solche Maßnahmen derzeit immerhin debattiert. Der Zoll in Deutschland achtet oftmals lediglich auf den Transport gebrannter CDs und DVDs. Diese werden dann eventuell auf deren Inhalt hin untersucht, eine reguläre Prüfung der Festplatten mitgebrachter Geräte findet noch nicht statt.
Die EFF hat schon vor Wochen allen Vielreisenden geraten, ihre Festplatten vor Antritt des Urlaubs oder der Dienstreise leer zu fegen. Sind Partitionen oder der ganze PC verschlüsselt, wird häufig die Herausgabe des Passwortes gefordert oder das Gerät im schlimmsten Fall zur Prüfung einbehalten. Auch sind die Organisationen nicht dazu verpflichtet, dass sie jeden Gast auch wirklich in ihr Land einreisen lassen müssen. Ein Anspruch auf die Rückerstattung der Flugkosten besteht zudem nicht.
(via euro-police & wikipedia.org, thx!)
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LivingDeadDoll am 29.06.2008 20:00:12: |
Indianer am 29.06.2008 20:17:00: |
Pelagea11 am 29.06.2008 20:49:15: |