Annika_Kremer am Dienstag, 24.11.2009 15:01 Uhr (Rating: 



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Die Ermittlungsakte ist bei Wikileaks noch immer online und läßt nach Angaben der Verantwortlichen "einen tiefen Einblick in die Psyche des Pharmakonzerns" zu. Gegen ratiopharm wurde damals wegen Bestechung und Korruption beziehungsweise wegen "Anstiftung bzw. Beihilfe zur Untreue u.a." ermittelt. Wie die Wikileaks-Autoren berichten, hatte ratiopharm sich durch "systemische Beeinflussung und Bestechung von Ärzten, Korruption und fragwürdige Geschaeftspraktiken" einen Vorteil auf dem heiß umkämpften Pharma-Markt zu verschaffen versucht.
Das Ermittlungsverfahren wurde schließlich nach einem nicht-öffentlichen Gutachten von Alexander Badle, Leiter Ermittlungsgruppe Betrug und Korruption im Gesundheitswesen bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, eingestellt. Das Gutachten kam zu dem Schluss, dass bei niedergelassenen Ärzten der Korruptionsparagraph keine Anwendung findet und das Handeln ratiopharms daher vermutlich nicht illegal sei.
Nach der Einstellung des Verfahrens veröffentlichte Wikileaks die Akte. Das könnte nun rechtliche Konsequenzen für die Seite, die sich das verfügbar Machen von relevanten Informationen für alle Menschen auf die Fahnen geschrieben hat, haben. Der presserechtliche Vertreter ratiopharms, Rechtsanwalt Winfried Seibert von der Kölner der Kanzlei "Schulte-Franzheim - Seibert - Bürglen" droht Wikileaks mit Strafanzeige. In seinem Schreiben weist Seibert darauf hin, dass es sich bei der Akte um die (wenngleich anonymisierte) "öffentliche Mitteilung eines amtlichen Schriftstücks eines Strafverfahrens in wesentlichen Teilen im Wortlaut" handle. Damit sieht Seibert Absatz 3 des Paragraph 353d Strafgesetzbuch, "Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen", verletzt. Nach diesem Paragraphen kann es mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden, wenn man "die Anklageschrift oder andere amtliche Schriftstücke eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens oder eines Disziplinarverfahrens, ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist."
Wikileaks wird aufgefordert, bis spätestens 15 Uhr am heutigen Dienstag, den 24. November, das Schriftstück "restlos" von seiner Internetseite zu entfernen sowie "eine weitere Verbreitung zu unterlassen". Sollte bis Ende der Frist der Kanzlei keine entsprechende Bestätigung vorliegen, will Seibert Strafanzeige erstatten.
Seibert betont, bei Paragraph 353 gehe es nicht um Zensur, sondern darum, "die Unbefangenheit der Verfahrensbeteiligten sicherzustellen", die "durch solche Vorveröffentlichungen zwangsläufig beeinflusst werden können und, wie die Zielrichtung ihrer Veröffentlichung zeigt, wohl auch beeinflusst werden sollen". Wikileaks dürfte das anders sehen und machte bisher keine Anstalten, das fragliche Material zu entfernen. Über den weiteren Verlauf dieser Geschichte wird gulli:News selbstverständlich berichten.
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Willmaster1 am 26.11.2009 10:18:47: |
crushmaster am 28.11.2009 07:23:17: |
soricsoon am 28.11.2009 12:07:07: |