Rapidshare: Pressemitteilung über Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch

gullinews am Donnerstag, 30.04.2009 13:42 Uhr (Rating: )

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Rapidshare hat vor wenigen Minuten auf die seit Mitte März bei gulli veröffentlichten Artikel mit einer Pressemitteilung reagiert. Der Zivilrechtliche Auskunftsanspruch (ZA) würde nur schwere Rechtsverletzungen deutscher Kunden betreffen.

Nachdem in den letzten Tagen zahlreiche amerikanische (2), (3), russische aber auch Portale in der Schweiz und Deutschland über die von uns recherchierten Sachverhalte berichtet haben, gab Rapidshare gerade eine eigene Pressemitteilung als Reaktion heraus. Die Gesetzesnovelle des Paragrafen 101 des deutschen Urheberrechtsgesetzes (Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch) hat bei den gulli- Lesern, als auch bei vielen RS-Kunden für viel Wirbel gesorgt.

Der ZA betrifft natürlich nur illegale Angebote, die auch in Deutschland genutzt werden. Das deutsche Gesetz sieht für den Auskunftsanspruch für Rechtsverletzungen ein "gewerbliches Ausmaß" vor. Dieses wird in der Regel entweder bei besonders vielen oder bei besonders schweren Rechtsverletzungen geltend gemacht. Der mehrfache Upload eines Archivs mit den aktuellen Top 100 der deutschen Charts oder das zur Verfügung stellen eines bislang unveröffentlichten Albums, wie im Fall von Metallica, gehören aber demnach bereits zur Kategorie der schwerwiegenden Rechtsverletzungen.

Jetzt wird es allerdings interessant: "Ob und in welchem Umfang Auskunft erteilt wird, ist von Land zu Land und Fall zu Fall unterschiedlich geregelt. Anfragen zu Transaktionen in Deutschland können jedoch an alle Internetprovider, Filehoster oder anderer Serviceanbieter weltweit gestellt werden, unabhängig von ihrem Firmensitz oder vom Standort ihrer Server." Dies würde bedeuten, der ZA gilt für wirklich alle Sharehoster, völlig unabhängig von deren Sitz.

Bobby Chang weist im Rahmen seiner Pressemitteilung darauf hin, dass RS nicht protokolliert, was man dort herunterlädt. Da man sich bisher nur für die Uploader interessiert, ist dies für die Vertreter der Industrie und deren beauftragte Rechtsanwaltskanzleien bislang auch wenig relevant. Die Kanzlei Rasch hat sich bislang ausschließlich auf die Uploader bei Rapidshare konzentriert. Die kriminelle Energie, die von einem Download ausgeht, ist aber auch im Vergleich zum Uploader sehr gering. Die geringen straf- wie auch zivilrechtlichen Konsequenzen lassen die Verfolgung der Downloader bisher nur wenig interessant erscheinen.

Der Geschäftsführer von Rapidshare stellt ebenfalls erneut heraus, dass sie niemals leichtfertig die IP-Adressen ihrer Kunden herausgeben würden. Allen Beobachtern war aber sowieso von Anfang an klar, dass dieser Sharehoster mit brachialen juristischen Mitteln zur Herausgabe jeglicher IP-Adressen gezwungen werden muss. (Ghandy)

Grafik via Presseportal, danke!

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138 Reaktionen aus dem gulli:Board

DaTroubler am 05.05.2009 22:56:46:
RS wird nur vom markt verschwinden wenn zu viele kunden den rücken kehren wenn man net mehr sicher ist...

ELok-rum am 06.05.2009 00:06:52:
Was aber nicht passieren wird, da die deutschen User nur einen minimalen Anteil der Kundschaft ausmacht. Außerdem interressierts selbst die meisten deutschen User nicht ob mal 1 oder 2 Uploader erwischt werden. Man muss ja nur mal schauen wieviele Leute trotz der Abmahnwellen in wesentlich größe...

BRAiNSHIT am 06.05.2009 01:18:29:
RS wird ganz bestimmt nicht vom Markt verschwinden wegen denn 3,2% aus DE http://s2.imgimg.de/uploads/RSea4a2c5fPNG.png...

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