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10. März 2008
Rapidshare-Links So leicht geht HausdurchsuchungEin Screenshot eines Forums, auf dem RS-Links zu sehen sind: daraus bauen Richter und Staatsanwalt flugs eine Begründung für eine Hausdurchsuchung beim Forenbetreiber. Der Grund: nach drei Monaten habe sich der Betreiber wohl die (nicht nachgeprüften) Links "zu eigen gemacht" und die verlinkten Inhalte zur Verfügung gestellt. Weitere Highlights des Berichts: Polizisten kapieren offenbar das Prinzip "Bestätigungsmail" zur Forenanmeldung nicht, und ein externer Link in einem Forum wird über den privaten Rechner des Forenbetreibers zum Ziel geroutet. Man hätte vor dem Durchsuchungsbeschluss einfach ein wenig denken können, so Udo Vetter bereits im Januar dieses Jahres. Schon damals wurde eine Hausdurchsuchung angeordnet, obgleich von Kenntnisnahme und nachgewiesenem Inhalt des Linkziels keine Rede sein konnte, stattdessen nahm das Gericht an, dass Rapidshare-Links zu Downloads via Forenserver und Heimrechner(!) des Boardbetreibers führen. Schlimm? Es kommt schlimmer. Bei der logischerweise nichts gefunden wurde. Das Gericht, welches die Durchsuchung anordnete, hatte aber auch etwas seltsame Vorstellungen von Linkrouting. Vetter zitiert:
Zu gut Deutsch: ein RS-Link führt über den "Rechner am XY-Platz in K.", wohl die Adresse des Forenbetreibers und damit seinen Heimrechner, zum Download vom Forenserver, nämlich auf "...sein Internetforum www. ... .net zum Herunterladen". Und dass Staatsanwälte oder Richter das technische Verständnis nicht haben, um solche "Feinheiten" sofort richtig zu erfassen, soll ja niemandem vorgeworfen werden. Nun wurde die Verteidigung von Lawblogger Udo Vetter bestritten. Wenn man diese Gelegenheit dann nicht nutzt, um sich von kompetenter Seite die Sachlage erklären zu lassen - spätestens dann sollte man sich schwer überlegen, welche Fälle man auch als Richter oder Staatsanwalt wegen mangelnder Lernfähigkeit lieber nicht bearbeiten sollte. Trackbacks
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