10. März 2007
Prozessieren gegen den Media Markt? Kohnen ist doch nicht bloed!
Der Blogger aus Köln hatte mit seinen Media-Markt Parodien im Netz für viel Fuore gesorgt. Im November letzten Jahres erhielt er daraufhin von der Rechtsanwaltskanzlei Steinhöfel/Höbelt eine Abmahnung inklusive Unterlassungserklärung. Weil Kohnen untätig blieb folgte im Januar 2007 die zweite Abmahnung vom Konzern. Aufgrund der verwendeten Grafik auf seinem Weblog sah man das Markenrecht verletzt und wehrte sich trotz der eigenen nicht weniger markigen Werbung gegen die Verulkung des Unternehmens und seiner Kunden. Der Media-Bloed Betreiber überlegte den Kampf gegen den Riesen aufzunehmen und regte öffentlich die Unterstützung seiner Sache an. Bei der Sammelaktion auf seiner Website sind allerdings insgesamt nur 170 Euro zusammengekommen. Mit dieser kläglichen Summe hätte er nicht mal den ersten Tag des Prozesses überstehen können. Köhnen erklärt die genaueren Hintergründe seiner Entscheidung in seiner Rundmail:
"Das finanzielle Risiko wäre dabei für meine Verhältnisse enorm gewesen, und stellte sich so dar: Für das Anfechten der einstweiligen Verfügung bei dem vom Landgericht Köln festgelegten Streitwert von 75.000 Euro: Anwalts- und Gerichtskosten circa 4000 Euro, allein in der ersten Instanz. Zusätzlich ca. 2000 Euro für die Abmahnung. Hätte das Landgericht die einstweilige Verfügung aufgehoben, hätte ich zwar erst einmal nichts bezahlen müssen, aber das Prozessrisiko hätte sich verdoppelt, wenn die Media Markt Saturn Holding GmbH Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt hätte, wovon auszugehen war. So hätten sich die Kosten ganz schnell auf mehr als 10.000 Euro summieren können, und das allein im Verfügungsverfahren.
Der Media Markt Saturn Holding hätte es dabei jederzeit freigestanden das Hauptsacheverfahren zu eröffnen, was über mehrere Instanzen wiederum mit einem Kostenrisiko von mehr als 40.000 Euro verbunden gewesen wäre. Wäre es möglich gewesen, den größten Teil dieser Summe über Spenden zu finanzieren, hätte ich den Prozess sicherlich geführt, aber wie man an Hand der eingegangenen Spendengeldern sehen kann, war diese Vorstellung illusorisch."
Um Spendengelder in dieser Größenordnung zu bekommen hätte es einer wesentlich stärkeren Medienpräsenz bedurft, dafür aber war das Interesse der Zeitungen, Zeitschriften und Sendeanstalten insgesamt einfach zu gering. Seiner Aussage nach gab es zwar durchaus positives Echo von überregionalen Zeitungen und Magazinen. Aber alleine der Bericht bei Spiegel-Online und Gulli konnte nicht wirklich viel bewegen. Um den Vorfall wirklich publik zu machen hätte es schon einer oder mehrerer TV-Sendungen über die Auseinandersetzung bedurft.
Auch aus der sogenannten "Blogosphäre" kam von den Major Weblogs nur wenig Unterstützung. Vielleicht erschien deren Betreiber die Parodie doch etwas zu hart oder man scheute bei einer Berichterstattung selbst mit in die rechtlichen Mühlen zu geraten? Die genauen Motive für deren Ablehnung bleiben unklar.
Zahlen für die Meinungsfreiheit!
Um den finanziellen Schaden zu begrenzen hat Rainer Kohnen dann den Kontakt zur Media-Saturn-Holding GmbH gesucht. Der Mitarbeiter Herr Taubenberger machte ihm zwar das Angebot, dass er die Kosten des Gerichts und die Anwaltskosten für den Verfügungsantrag zu
tragen habe und das sie ihm die anwaltlichen Kosten der Abmahnung erlassen und auch sonst keine weitergehenden Forderungen stellen werden. Das aber nur wenn er die Einstweilige Verfügung des Landgerichts als endgültige Regelung anerkennen und auf eine Anfechtung verzichten würde.
Kohnen nimmt zähneknirschend an, die 2.000 bis 3.000 Euro Anwalts- und Gerichtskosten bleiben sein "Privatvergnügen". Reichlich viel Geld für eine Privatperson. Geld welches er nicht hat. Der Kölner Blogger weiter:
"Ich habe darum auch bei Herrn Rechtsanwalt Steinhöfel angefragt, ob er evtl. bereit wäre auf Grund meiner finanziellen Situation auf einen Teil seines Honorars zu verzichten. Herr Steinhöfel hat sich zwar die Zeit genommen, die unterschiedlichen Aspekte der Situation mit mir zu erörtern, auf einen Teil seines Honorars zu verzichten lag ihm jedoch fern, unter anderem aus dem Grund daß ich seiner Meinung nach uneinsichtig sei, da ich Kontakt zu den Medien gesucht hatte.
Im Übrigen vertrat er den Standpunkt dass es einem schon etwas wert sein sollte für die Meinungsfreiheit als hohes Gut der Demokratie einzutreten, und dass 40.000 Euro sicher kein zu hoher Preis dafür wären. Womit er ja irgendwie Recht hat, oder!"
Einem gut situierten Rechtsanwalt fällt eine solche Aussage natürlich leichter als jemandem, der bei solchen Forderungen mit dem Rücken zur Wand steht. Wenn man so viel Geld ausgeben muss um seine Meinung frei äußern zu dürfen - was hat das dann bitte mit Meinungsfreiheit zu tun?
Ist Meinungsfreiheit dementsprechend so zu definieren, dass man so frei sein darf so viel Geld zu bezahlen, nachdem man seine Meinung ausgesprochen hat? Diesen Sachbestand sollte man doch eher mit dem Begriff Zahlpflicht oder Meinungsstrafe umschreiben. Natürlich sind solche Begrifflichkeiten im deutschen Recht nicht existent.
Bezahlen damit man ein Anrecht auf ein Gut der Demokratie hat? Muss man tatsächlich einen Preis zahlen, um einem jedem Bürger zugesichertes Recht ausschöpfen zu dürfen? Man kann es drehen und wenden wie man will, es fällt reichlich schwer Steinhöfels Aussage nachzuvollziehen.
Und weil dem Blogbetreiber das Entgegenkommen nicht weitreichend genug ist wird Rainer Kohnen weiterhin die Zustände offen anprangern und auch zukünftig die Veröffentlichung von Parodien oder Satiren auf seiner Seite nicht unterlassen. Wer ihn in seiner Sache unterstützen möchte, kann einen Banner auf seiner eigenen Website einbinden. Oder in seinem neu eingerichteten Shop ein T-Shirt erwerben.
Last but not least plant er er mit anderen Bloggern, Forenbetreibern und Interessierten einen neuen Verein zu gründen. Dieser Verein soll sich für mehr Meinungsfreiheit und für die Möglichkeit Parodien und Satire im Internet veröffentlichen zu können stark machen. Und dies möglichst ohne dafür so umfangreich zur Kasse gebeten zu werden. Im Fall einer Vereinsgründung werden wir selbstverständlich darüber berichten.

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Trackbacks
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... Rainer Kohen wurde mehrfach von Media Märkten abgemahnt und es folgte eine einstweilige Verfügung. Warum? Er hatte sich satirisch mit der Werbung vom Media Markt auseinander gesetzt - das aber gefiel denen gar nicht. Nun hat er die Abma ...
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... Das ist wirklich arm. Letztendlich kann jede Firmer jeden Privatmann per Gesetz platt machen. (via Gulli.com) ...
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... Hat man wohl grad so viel, wie der Geldbeutel hergibt. Scheint zumindest so. Oder war das etwa anders gemeint als gesagt, Herr Media Markt-Anwalt S.?
Im Übrigen vertrat er [Anm.: Mr. Rechtsanwalt] den Standpunkt dass es einem schon etwas wert sein so ...
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@fastix
Der Herr Dolzer ist wohl nur auf dem Papier pleite, jedenfalls besass er die Frechheit den Herrn Bürgermeister in München während der Gerichtsverhandlung auf ein Bier einzuladen.
Übrigens Towaritsch Dolzer, zahl dem Bürgermeister besser seine Kosten freiwillig, der hat viele russische Freunde sonst .......... ab
Zitat:
Zitat von fastix
Tut mir leid: Eure Beleidigungen und Verleumdungen sind und bleiben geistiger Dünnschiss. Wir können uns aber auch auf Erbrochenes einigen, falls Dir das lieber ist.
"aufspielt?" - Du bist ganz klar ... ein Lügner.
Bitte? Was mache ich? Ist es nicht so, dass Du und Bell und dieser Jobst, dass ihr versucht mir in "praktisch jedem Posting" wahnhafte Unterstellungen zu unterstellen? Und ...
Wer sind denn Sarah und Evchen?
Zwei heiße Abmahnschnittchen? :D
Zitat:
Zitat von fastix
.... den kriminellen Verleumdungs-Spam eines kriminellen Mario Dolzer
Scheinbar, hat man bereits den karrierten Bettbezug aus der Kammer geholt und bezieht ein Bett für Klein-Mario. Zell 08/15 Bezugsfertig