gulli: Prozess gegen Taz: Gravenreuth nimmt Berufung zurück

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21. August 2008

Prozess gegen Taz Gravenreuth nimmt Berufung zurück

Der umstrittene Abmahnanwalt Gravenreuth nimmt die Berufung im Fall gegen die Taz-Verlagsgenossenschaft eG zurück. Damit wird das Urteil gegen den Anwalt rechtskräftig. Hintergrund ist ein langer Rechtsstreit mit der Tageszeitung. Gravenreuth nahm das sogenannte "Double-Opt-In" Verfahren für Newsletter, ein Standardverfahren, in dem man eine Mail erst bestätigen muss, bevor man auf einem Newsletter angemeldet ist, zum Anlass, die Taz kostenpflichtig abzumahnen.

Zu dem Hintergrund des Rechtstreits berichtete Gulli bereits. Aus der ursprünglichen Abmahnung in Höhe von 600 Euro gegen die Taz wurden schlussendlich 5000 Euro Gerichts- und Prozesskosten, die Günter Freiherr von Gravenreuth zu tragen hat.

Das Kammergericht Berlin hat am Donnerstag angekündigt, dass es den Ausführungen von Gravenreuth nicht folgen werde. Das ursprünglich abgemahnte Double-Opt-In Verfahren sein ein Standardverfahren, das selbst offizielle Stellen deutscher Behörden und Gerichte nutzen würden, um Newsletteranmeldungen zu verwalten. Eine unfreiwillig zugestellte E-Mail, die man erst bestätigen muss, bevor man auf dem Newsletter angemeldet ist, würde keine Persönlichkeitsrechte verletzen und auch nicht als Spam zu werten sein. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 11. März 2004 (Az. I ZR 81/01) bestätigt.

Mit der Rücknahme der Berufung wird die Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 23. Januar 2007 (15 O 346/06) rechtskräftig. (020200)

(via Taz)

  • Kollektives Gruppenkuscheln mit Günni. Oh Mann, dass ich das noch erleben darf

  • Zitat: Zitat von DanteConstantin  Herr Gravenreuth, ich mag sie. Hiermit haben sie einen offiziellen fan. wie wärs denn mal mit einem Kaffee? Ich hätt die wochenenden Zeit. Solltest Du älter als 14 Jahre sein schau Dir die verlinkte Seite an, es wäre möglich daß Du Dir Kosten ersparst. http://gravenreuth.blogspot.com/sear...el/Gravenreuth Wenn Du jünger bist zeige die Seite mal Papi oder ...

    Sungam Sudnalor am 11.09.2008 11:44
  • Zitat: Zitat von dl3daz  Wie man hört, unterscheiden Sie nicht nur von wem und wo Sie sich beleidigen lassen, sondern auch, wie eine Äußerung beschaffen sein muß, damit Sie beleidigt sind Nun ja, ein Blutsauger ist offenbar nur dann ein (justitiabler) Blutsauger, wenn man sich eine Chance ausrechnet, Geld aus der Sache zu schlagen. http://www.lawblog.de/index.php/arch...alsch-zitiert/ Post 35 Günter ...

  • So, und ich hab jetzt den Kaffee auf! Und ich bin wahrlich nicht auf Seiten von Herrn ex-RA Günni Freiherr von SoUndSo, nur damit das klar ist. Aber wenn das Gezanke nicht aufhören kann, muss ich halt leider an diesem Punkt aktiv werden. Auf die freundliche Tour bringt wohl nix, sehr schade.

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