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17. März 2008
Produktpiraterie Fälschungen kaufen nicht strafbarEs bekommt einem selten gut, wenn man die Fake-Rolex oder die original Istanbuler Gucci-Taschen bei eBay verticken will, weswegen entsprechende Waren in der Regel eher per Spam vertickt werden. Dass man sich als Käufer von "Produktpiraterie" nicht strafbar macht, ist hingegen auch beruhigend zu wissen. Trotz Razzien auf der CeBIT: der Verkauf diverser mehr oder weniger schlecht gestalteter Klone mag verboten sein, der Käufer macht sich jedoch nicht strafbar. Pressetext zitiert die stellvertretende Leiterin der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz Petra Heininger mit den Worten, dass für Deutschland ein Gesetz zur Kriminalisierung der Käufer gefälschter Produkte
Bis dahin kann man sich der Frage widmen, ob jeder Käufer auch weiß, ob und dass er eine "Fälschung" kauft, und wie weit hier Unwissenheit vor Strafe schützen kann und soll. Und (überteuerte?) Fake-iPhones aus China kaufen, die mit geringen Preisen, aber recht bescheidenem Funktionsumfang nach Deutschland kommen - wenn der Zoll sie denn durchlässt. Setzt der Käufer auf diese Weise sein Geld in den Sand, kann er immerhin nicht auch noch von Rechts wegen belangt werden. Noch. Wie gesagt - die Mühlen der Legislative mahlen bereits. Trackbacks
Zitat: Zitat von sphaeroid Kann es sein dass einzelne Diskutanten an einander vorbei diskutieren und den Kern der Sache aus dem Blickfeld verloren haben: Der Käufer der Sache macht sich nicht strafbar. Und das gilt auch für gefälschte Software. Es sei denn man bejaht eine Hehlerei. Gravenreuth am 18.03.2008 14:33
Ich verweise mal auf diesen Thread: http://board.gulli.com/thread/104415...chrottrckgabe/ Wurde einer übers Ohr gehauen mit einem Vermeintlich günstigem Player. Welche Marke da imitiert wurde kann ich allerdings nicht sagen, aber ne ganze Firma mit sowas zu Betreiben ist ne echte Sauerei. Marco 001 am 18.03.2008 14:45
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