Premiere: Millionenklage gegen Kathrein

gullinews am Freitag, 20.03.2009 16:57 Uhr (Rating: )

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In München startet ein Prozess gegen den Vorzeigeunternehmer Anton Kathrein. Premiere fordert 23 Millionen, da er den Import von Receivern, mir denen man illegal Premiere empfangen konnte, maßgeblich begünstigt habe.

Anton Kathrein ist, wie der Focus berichtet, ein angesehener Unternehmer aus der Stadt Rosenheim. Er besitzt mehr als 50 Unternehmen mit 7000 Mitarbeitern und macht Umsätze in Milliardenhöhe. Er engagiert sich auch lokalpolitisch und fördert über Stiftungen auch die Kultur. Auch bekam er höhere Weihen in Form von Verdienstorden des Freistaats Bayern und das Bundesverdienstkreuz erster Klasse verliehen. Dieser Mann wurde nun von Premiere verklagt. Vorgeworfen wird ihm, gegen einen Vertrag verstoßen zu haben, der die illegale Umgehung des Premiere-Codes erleichtert hätte. Er selbst stellte im Auftrag von Premiere Receiver her und auf den damaligen Vertrag beruft sich Premiere jetzt.

In dem Vertrag ist eine Klausel, die es Kathrein untersagt, selbst oder durch Dritte Umgehungsvorrichtungen herzustellen oder zu begünstigen, die das "Schwarzsehen" von Premiere ermöglichen. Pro Verstoß ist eine Vertragsstrafe von 50.000 Euro vorgesehen. Zwar haben die Kathrein-Werke KG selbst nichts mit der Herstellung oder Verbreitung der dieser Receiver zu tun, die Premiere im Auge hat, jedoch die Zehnder GmbH, dessen Besitzer ebenfalls Anton Kathrein ist. Zehnder importierte digitale Receiver aus China, mit welchen man den Premiereschutz relativ leicht umgehen konnte. Premiere sieht dort eine Verbindung und fordert nun saftige 26,35 Millionen Euro Vertragsstrafe.

Die Rechnung von Premiere sieht folgendermaßen aus: Sie zählen mindestens 33 Einfuhrvorgänge aus China und 489 Verkäufe an gewerbliche Händler. Insgesamt ist die Rede von 527 Verstößen (wobei die Summe aus 33 und 489 nicht 527, sondern 522 ergibt), die man mit 50.000 Euro multipliziert. Macht eine Summe von exakt 26,35 Millionen Euro. Aus Sicht von Premiere müsste Anton Kathrein nämlich mitbekommen haben, dass man mit den importierten Waren den "Volkssport Premierehack" kinderleicht ermöglichte, und er hätte an den Verkaufszahlen erkennen müssen, dass diese Ware über besonders gute Umsätze verfügt. Damit begründen sie die Vertragsstrafe.

Der Richter in dem Verfahren indes lies durchblicken, dass er nicht der Auffassung ist, dass die Beweislage von Premiere ausreicht, um die Anklage zum Erfolg zu bringen. Auch zweifelt man, dass die Summe von 26 Millionen tatsächlich gerechtfertigt ist. Der Prokurist der Kathrein-Werke, Frank Ullmann, sagte zu dem Vorwurf, dass "Kathrein die Pflichten stets beachtet hat" und zeigt sich optimistisch. Außerdem fügte er hinzu: "Möglicherweise will Premiere von eigenen finanziellen Problemen und Versäumnissen ablenken." Auch behält sich der Anton Kathrein selbst einen Regressanspruch wegen Rufschädigung vor. Bei Misserfolg könnten Prozesskosten von 700.000 Euro auf Premiere zukommen. (020200)

(via Focus, Digitalfersehen thx!)

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9 Reaktionen aus dem gulli:Board

Bewa am 20.03.2009 19:57:13:
Es gibt einen Vertrag, der das Schwarzsehen ermöglicht. Herr Kathrein verstößt gegen diesen. Da ist doch irgendwas nicht richtig?...

DerBajuware am 21.03.2009 00:07:09:
Ach da soll sich Premiere nicht so aufführen, außer für sport kann man die eh nicht gebrauchen (bzw kann man schon aber es ist die Gebühren einfach nicht wert) Es gibt genug andere Firmen die ihre Geräte vertreiben ohne auf iwelche Pay-TV Anbieter zu achten, aber Kathrein hat sich halt mit sone...

therealrobbie am 23.03.2009 19:33:53:
Was heisst da Premiere sei außer Sport zu nichts zu gebrauchen, nö das kann ich nicht so stehen lassen, ich seh da viele Filme und bin vor allem der volle Serienjunkie, kipp da regelmäßig in Sachen wie Carnivale, 24 oder was rein, nein allein deshalb genial. Sowas siehst auf anderen Sendern eh n...

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