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05. Mai 2008
Premiere LG Hamburg verbietet patchbare ReceiverDer Bezahlsender Premiere hat heute vor dem Landgericht Hamburg einen Erfolg verbuchen können. Das Unternehmen erwirkte eine Einstweilige Verfügung gegen einen Importeur von sogenannten patchbaren Free-To-Air-Receivern, die in Asien hergestellt wurden. Die betreffenden Geräte beinhalten einen Emulator, der ein Vorhandensein einer Smartcard vortäuscht. Laut der Einstweiligen Verfügung ist demnach ab sofort weder der Verkauf, die Herstellung, noch der Besitz dieser Receiver erlaubt. Man will auch gegen alle beteiligten Personen und Firmen, die die Geräte verkauft oder gekauft haben juristisch vorgehen. Um die Quellen auszutrocknen, will man Auskunft bezüglich des Vertriebsweges inklusive aller Hersteller, Lieferanten und sonstiger Abnehmer einholen. Gleichzeitig bereitet Premiere eine umfassende Klage auf Schadensersatz gegen alle beteiligten Parteien vor, die den Import bislang ermöglichten. Ziel der Schadensersatzklagen sollen aber auch die Endkunden sein. Der illegale Empfang des Programms ist nach Aussage des Senders "kein Kavaliersdelikt". Verwandte News
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