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28. Juni 2008

Portugal Filesharer zu 90 Tagen Gefängnis verurteilt

Das Land Portugal hat jüngst eine äußert unerfreuliche Premiere erleben müssen. Da die Aktivitäten der Filesharer auch in diesem Land nicht achtlos an den Offiziellen vorbei gehen, geraten auch dort die Filesharer immer mehr in deren Visier. Um ein Exempel zu statuieren, hat man den Benutzer einer Tauschbörse zu 90 Tagen Gefängnis verurteilt. Dieses außergewöhnliche Urteil soll offensichtlich in erster Linie abschreckend wirken.

In diesem Zusammenhang wurde die Identität des Filesharers nicht veröffentlicht. Die treibende Kraft hinter der Verurteilung war der portugiesische Ableger der RIAA.

Offensichtlich geht jedes Land ganz individuell mit den Beklagten um. In England wird zunächst ein "blauen Brief" von einigen Telefongesellschaften verschickt, in den Niederlanden wird es mehr oder weniger toleriert und in Frankreich plant man nach mehrfacher Ermahnung die Leitung des Downloaders zum Internet zu kappen. Portugal scheint nun zum Vorreiter im Kampf gegen die Raubmordkopierer zu werden. Das Gericht in Portimao ist der Beschwerde der RIAA nachgegangen. Die Verurteilung sollte ein deutliches Zeichen setzen, das zumindest sollte der Portuguese Phonographic Association (AFP) mehr als ausreichend gelungen sein. João Teixeira von der AFP dazu: "Das Kernproblem bei dieser Sache ist es, dass die Leute zwar wissen, dass es illegal ist, was sie machen, ihnen jedoch auch klar ist, dass sie keinerlei Konsequenzen zu befürchten haben. Wieso sollten sie es also lassen ? Diese Denkweise sollte nach diesem Urteil endgültig abgehakt sein."

Möglicherweise hat der Angeklagte allerdings noch einmal Glück und kann die Haftstrafe zu einem Bußgeld umwandeln lassen. Fraglich ist hierbei nur, wie hoch dieses sein wird.

(via torrentfreak, thx!)

  • 28 Kommentare zum Artikel
  • Zitat: Zitat von Gravenreuth LG Karlsruhe (MMR 2008,109): Nach Übermittlung einer gegen einen Kunden wegen beleidigender Äußerungen erlassenen einstweiligen Verfügung ist dessen Webhoster verpflichtet, dessen beanstandete Äußerung zu sperren. Gilt auch "fast freiwillig f. d. Provider vom "fastix"! Nur mal so spaßeshalber: Um welche Seite handelt sich? Falk

  • Zitat: Zitat von Gravenreuth  Ist das neu? Der "fastix" ist z.Zt. ja auch sehr schweigsam. Kann sein, dass er einen seiner "Hotelgutscheine" eingelöst hat - anstelle zu zahlen? Hm - der eine macht Urlaub der andere ... nicht (liegt bestimmt an Ihrer "guten Geschäftslage" und "Überarbeitung"). Aber keine Sorge, so wie es aussieht is IHR nächster Gutschein ...

    darth_faker am 01.07.2008 10:04
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