gulli: Pornografie: Arcor soll google.com und .de sperren

Anzeige

gulli:Newsbox

05. Dezember 2007

Pornografie Arcor soll google.com und .de sperren

Die Huch Medien GmbH schlägt zu: der Erotikanbieter nun beim LG Frankfurt beantragt, dass Arcor Google.com und Google.de für seine Kunden sperrt. Grund: Verdacht auf ""systematisch begangene schwere Straftaten", da Google via Suchbox anstandslos FSK-18-Suchergebnisse anzeigt. Zensurversuch oder das Gegenteil? Einiges deutet darauf hin, dass tatsächlich letzteres zutrifft.

Auf den ersten Blick hat Huch den großen Holzhammer mit der Aufschrift "Moral" ausgepackt: externer Link in neuem Fenster folgtheise zitiert aus dem Antrag das Entsetzen des Erotikportals über "entsetzliche Verstöße auf dieser schrecklichen Webseite". Für diese sei Arcor zumindest als Mitstörer verantwortlich.

Die Argumentation: Huch bemühe sich um die in Deutschland geforderten Richtlinien für den Jugendschutz. Mit Altersnachweis werden die Seiten nur Volljährigen zugänglich gemacht, während Mitbewerber aus dem Ausland die deutschen Jugendschutzbestimmungen ignorieren. Was einerseits strafbar, andererseits ein unzulässig verschaffter Wettbewerbsvorteil ist. Die Situation ist jedoch ein wenig komplizierter: ob Huch tatsächlich das Ziel hat, Google sperren zu lassen, kann durchaus bezweifelt werden. Vermutlich ist das Ziel sogar das genaue Gegenteil: der Nachweis der Absurdität von Klagen wie jener von Kirchberg Logistik gegen Arcor, die per Einstweiliger Verfügung die Sperrung des Porn-Movieportals YouPorn durchsetzen wollte.

Huch wiederum zeichnet verantwortlich für das Alterskontrollsystem ueber18.de, welches wegen Mängeln in der Zuverlässigkeit der Altersüberprüfung schon ins Schussfeld der Konkurrenz und des Jugendschutzes gekommen ist. Dass ausgerechnet Huch ein Interesse an großflächiger Pornozensur in Deutschland haben kann, dürfte getrost auszuschließen sein.

Somit ist das Ziel der jetzigen Vorgehensweise vermutlich das Gegenteil dessen, wonach es auf den ersten Blick aussieht: Provider und Suchmaschinen sollen nicht mehr für Sperrmaßnahmen zur Verantwortung gezogen werden.

Was an sich nur logisch ist. Schließlich obliegt es auch nicht der Telekom zu überprüfen, ob beide Beteiligten einer Telefonsex-Unterhaltung nun auch tatsächlich volljährig sind und im Zweifelsfall die Verbindung zu kappen. Ebensowenig sollte es der Job Googles oder Arcors sein, entsprechende Inhalte zu filtern.

Dafür sprechen auch die zahlreichen Löcher im Sperrantrag. Wer über google.com oder google.de die einschlägigen Medien nicht mehr findet, kann google.at, google.co.uk usw. nutzen. Darüber hinaus kommt Google - zumindest für die google.de - Ergebnisse - Sperranträgen des Jugendschutzes in Deutschland durchaus nach. Davon, dass keine "jugendgefährdenden" Inhalte durch Google entfernt würden, kann keine Rede sein.

Insofern bleibt zu hoffen, dass sich hier ein Präzedenzfall anbahnt, der ein für allemal klarstellt, dass Provider und Suchmaschinen nicht global für indexierte oder durchgeleitete Inhalte haften können. Huch jedenfalls wird mehr Grund haben zu feiern, wenn das Verfahren verloren wird.

  • Prompte Pressemitteilung der Huch-Medien Gruppe : press1) - Die in Mainz ansässige Huch Medien GmbH hat heute mitgeteilt, dass die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main ihren Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Internet Service Provider Arcor zurückgewiesen habe (Az.: 2-03 O 526/07). In der Absicht, auf gewisse Unstimmigkeiten im deutschen Jugendschutzrecht hinzuweisen, hatte das Mainzer Unternehmen beantragt, dass Arcor die ...

    RA Neuber am 13.12.2007 17:49
  • Grade auch getickert. Das mit den Streitwert scheint mir eine der interessantesten Sachen zu sein - weiss da wer, aus welchen Gruenden sowas idR passiert?

    Korrupt am 13.12.2007 18:02
  • Zitat: Zitat von Korrupt  Grade auch getickert. Das mit den Streitwert scheint mir eine der interessantesten Sachen zu sein - weiss da wer, aus welchen Gruenden sowas idR passiert? Zunächst einmal : Der Mann heißt TOBIAS Huch. Das Gericht ist an den Streitwertvorschlag des Antragstellers nicht gebunden. Hier dürfte das - aus Sicht des Gerichts- wirtschaftliche Interesse des Antragstellers an einem ...

    RA Neuber am 13.12.2007 18:29
  • Zitat: Zitat von RA Neuber  In dem Zusammenhang : Wie teuer ist eigentlich eine erfolgreiche Werbekampagne mit allem Drum und Dran ? Willst Du darauf hinaus, daß auf Grund der Bekanntheit seines Namens im Zusammenhang mit den Aktivitäten bzgl. der Arcor-Klage jetzt mehr Leute seine kostenpflichtigen Angebote nutzen könnten? Evtl. auch welche, die vorher kein Geld für sowas bezahlt haben? Nur ...

    titus_shg am 13.12.2007 18:56
  • © copyright 1998-2009 gulli.com  | home | sitemap | kontakt | impressum | partner | downloads |