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09. Juli 2007

Phenoelit Hackerparagraf zwingt Security-Crew zur Auswanderung

Der CCC sieht das Durchwinken des "Hackerparagrafens" zynisch-humorvoll: angesichts der per Gesetz abgeschafften Sicherheitsprobleme brauche man nun auch keine Sicherheitswerkzeuge mehr. Die praxisfremde Gesetzesänderung führte aber auch schon zu ersten Kollateralschäden. Die Securitycrew Phenoelit ist ausgewandert, ihre deutsche Webpräsenz ist eingestellt.

Keine Berührungsängste bei umstrittenen Tools und Methoden haben Phenoelit: unsichere Webserver beispielsweise kritisierten die Hacker nicht nur, sondern schoben die passende Software zum Bruteforcen externer Link in neuem Fenster folgtgleich nach.

Doch nun ist man von der Rechtslage in Deutschland massiv eingeschränkt. Die Kriminalisierung der sogenannten "Hackertools", ihre Verknüpfung beispielsweise mit Maßnahmen im Antiterrorkampf und mögliche Haftstrafen für Gebrauch, Entwicklung oder Verbreitung der Sicherheitsanwendungen machten der deutschen Webpräsenz Phenoelits den Garaus. Die Inhalte sind indessen nicht aus dem Netz verschwunden.

"Der Inhalt, der früher hier zu finden war, ist nun an einem anderen Ort in der freien Welt zu finden. Wir übernehmen keinerlei Verantwortung mehr für ihn. Tatsächlich ist es nicht mehr unser Inhalt. Wir wissen nicht mal, wo er sich befindet, aber in den externer Link in neuem Fenster folgtNiederlanden wissen es möglicherweise noch Leute."

Womit die Verbreitung der entsprechenden Programme und Werkzeuge weiterhin gesichert ist. Faktisch ist der Hackerparagraf vollkommen sinn- und zwecklos, abgesehen davon, dass er Sicherheitsexperten die Arbeit erschwert und Administratoren kriminalisiert. Aber solang man politischen Entscheidungsträgern noch erklären muss, was denn externer Link in neuem Fenster folgtnun Browser sind, muss man sich über solche Gesetze nicht wundern.

  • 9 Kommentare zum Artikel
  • Dier Trojaner ansich richtet keine Schäden an ... Also wenn "Terror VERDÄCHTIGE" gezielt getötet werden dürfen dann können eure Diktatoren / Regenten bald jeden unliebsamen bürger einfach aus dem Weg räumen lassen. Wenn hingegen "nur" Terroristen (nach dem Anschlag) getötet werden "dürfen" dann habt ihr wieder eine Todesstrafe ... Gratulation ihr seid verdammt und wir werden euch bald Folgen.

    Gurrnder am 09.07.2007 19:05
  • A Apropos Gesetze: Wenn es nur danach ginge könnte man den 129a auf die Bundewehr anwenden, denn im 129a sind einige Beispiele für "eine terroristische Vereinigung" aufgeführt, genau das, was aber jede Armee übt & macht. Zitat: [b]StGB § 129a Bildung terroristischer Vereinigungen (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, 1. Mord (§ 211) oder ...

  • Du hast die Vorschrift aber nicht kopiert sondern abgeschrieben, sonst hättest du Totschlag so geschrieben, wie man es schreibt.. edit: woah übel; ich seh grad, dass das schon auf der Seite so falsch steht! Das ist ja unheimlich seriös.. Und geht den Leuten bitte nicht auf den Senkel mit so idiotischen Begriffen wie "Bundestrojaner" o.ä...

  • Zitat: Zitat von Mace Und geht den Leuten bitte nicht auf den Senkel mit so idiotischen Begriffen wie "Bundestrojaner" o.ä... Wie nennst Du Ihn denn dann? Frag ja nur Und was die Seriosität der Seite angeht... Es war die erste, die ich zu den Paragraphen fand. Den §202c StGB fand ich nur bei wiki.koeln.ccc.de, den dort erwähnten §202b fand ich nirgends Der Schreibfehler ist mir beim ...

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