gulli: Petition 1: 50 Jahre Schutzfrist für Musik ist genug

Anzeige

gulli:Toolbox

Voting

Worüber wollt ihr mehr News?
Netzwelt
Untergrund
Filesharing
Datenschutz
Hacking
Demoszene
Mobiles (Handy)
Linux
Feature (Gulli Glosse)
03. März 2008

Petition 1 50 Jahre Schutzfrist für Musik ist genug

95 Jahre lang sollen in Zukunft Urheberrechte an Musikstücken vergütet werden, so jedenfalls die Pläne von EU-Kommissar Charlie McCreevy. Zu "neuen kreativen Leitungen" soll das Urheberrecht bekanntlich anregen, und wenn derart viele 110 Jahre alte Musiker keine Songs mehr schreiben würden, weil sie keine Vergütungen aus Tracks erhalten, die sie mit 15 komponierte, dann würde das ganze auch Sinn ergeben. So ist die geplante Verlängerung reine Geldmacherei von Labels und Verwertern, und in einer Petition kann EU-weit dagegen protestiert werden.

Wer vor 50 Jahren einen Hit hatte, kriegt heute noch Geld: in kaum einer anderen Branche verdient man auch noch ein halbes Jahrhundert später immer noch an der damals geleisteten Arbeit. Zu wenig ist das trotzdem, finden beispielsweise Cliff Richards oder Roger Daltrey.

Zu viel ist es bereits heute, finden hingegen eine ganze Reihe Aktivisten und Kreative. Denn der Musik und der Kunst wird mit der geplanten Verlängerung der Schutzfrist ein Bärendienst erwiesen. Mit den Hits der 50er und 60er werden in der kommenden Zeit zahlreiche großartige Werke der Musikgeschichte gemeinfrei - was bedeutet, sie können neu interpretiert, gecovert, geremixt oder anders bearbeitet werden. In der heutigen Zeit der Remixkultur ein gigantisches Potential, dass nach Willen der Labels jedoch nicht gehoben werden soll - schließlich verdient man mit einer Handvoll Material aus dieser zeit noch Geld und will das auch weiterhin tun.

 

"Die Allgemeinheit kann dann von ihrem Teil des Abkommens profitieren. Wegweisende Soul-, Reggae- und Rock'n'Roll Aufnahmen werden bald von den rechtlichen Nutzungsbeschränkungen befreit, sodass sie von jedem (natürlich auch von den Künstlern und ihren Erben selbst) erhalten, neu aufgelegt oder geremixt werden können.

Die großen Plattenfirmen wollen jedoch ihre Kontrolle über die Tonaufnahmen weit über die derzeit zugesicherten 50 Jahre ausweiten, um weiterhin Gewinn mit den wenigen Stücken zu machen, die noch ein halbes Jahrhundert nach ihrer Aufnahme kommerziell verwertbar sind. Verschiebt sich jedoch das Gleichgewicht des Urheberrechts zu ihren Gunsten wird dies der Musikindustrie als Gesamtheit schaden, wie auch den Künstlern, Wissenschaftlern, Bibliotheken, Unternehmen und natürlich der Allgemeinheit."

So die Initiative Soundcopyright. Einmal mehr zeigt sich, dass kurzfristige Gewinninteressen die Strategie der Industrie bestimmen - und nicht etwa längerfristiges Denken oder gar die Förderung von Musik und Musikern. Dass mit möglichen Remixen, Neuauflagen und Bearbeitungen gemeinfreier Werke neue Künstler bekannt werden können, die ihre Werke verkaufen können, dass damit natürlich auch die Labels ihren Schnitt machen könnten, das alles interessiert offenbar nicht: stattdessen will man mittels der Arbeit von Musikern von vor 50 Jahren noch den letzten Tropfen Gewinn herausmelken.

Soundcopyright stellt sich gegen diese Pläne und ruft zum Unterschreiben ihrer Petition auf. Wer sich sonst nützlich machen will: die deutschen Übersetzungen einiger der enthaltenen Texte könnten Korrekturleser vertragen.

  • 7 Kommentare zum Artikel
  • Zitat: Mit den Hits der 50er und 60er werden in der kommenden Zeit zahlreiche großartige Werke der Musikgeschichte gemeinfrei Die 50 Jahre Leistungsschutz sind nicht gleich dem Urheberrechtsschutz, ihr habt die beiden Begriffe in dem Artikel ein wenig gemischt. Musikwerke werden erst 70 Jahre nach Tod des Urhebers gemeinfrei. Presleys Werke aus der Zeit sind also beispielsweise noch bis 2047 ...

  • Zitat: Zitat von Hadys  Die 50 Jahre Leistungsschutz sind nicht gleich dem Urheberrechtsschutz, ihr habt die beiden Begriffe in dem Artikel ein wenig gemischt. Musikwerke werden erst 70 Jahre nach Tod des Urhebers gemeinfrei. Presleys Werke aus der Zeit sind also beispielsweise noch bis 2047 urheberrechtlich geschützt. Die 50 Jahre beziehen sich auf das Leistungsschutzrecht. Also den ausübenden Künstler der ...

    sphaeroid am 06.03.2008 00:00
© Copyright 2008 gulli.com  | home | sitemap | kontakt | impressum | Partner | downloads |