gullinews am Samstag, 01.03.2008 15:05 Uhr
In seiner Pressemitteilung bezeichnet Schaar das Urteil als die aus Datenschutzsicht wichtigste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) seit dem Volkszählungsurteil von 1983. Nachdem das BVG jüngst ein Grundrecht auf Schutz der Computernutzung geschaffen hat, sei die Politik laut Schaar jetzt "gehalten, zu fragen, wo die gesetzlichen Schutzlücken im Umgang mit den Nutzungsdaten im Internet sind". Auch bezüglich herkömmlicher Durchsuchungen und Beschlagnahmen habe er "keinen Zweifel", dass es künftig einen Unterschied mache, ob die Polizei einen Computer oder ein Buch beschlagnahmt. Schaar weiter: "Da muss der Gesetzgeber ran."
Weiteren Nachbesserungsbedarf sieht er beim Bundesdatenschutz- und beim Telemediengesetz. Der strafrechtliche Schutz der Computerbenutzer ist derzeit nicht ausreichend. Im Strafrecht ist bisher das Ausspähen von Daten verboten, die zuvor besonders gesichert wurden. Dem Schutz des neuen Grundrechts unterliegt ein IT-System jetzt auch dann, wenn es nicht abgesichert ist.
"Mit dieser Entscheidung dokumentiert das Bundesverfassungsgericht erneut, dass in einem demokratischen Rechtsstaat ein angemessener Ausgleich zwischen Freiheit und Sicherheit unverzichtbar ist. Erneut hat es den Schutz der Menschenwürde als oberstes Verfassungsgebot und den daraus folgenden absoluten Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung betont. Positiv hervorzuheben sind schließlich die Ausführungen des Gerichts zum informationstechnischen Selbstschutz, insbesondere zum Einsatz von Verschlüsselungsprogrammen."
Das Urteil entbindet den Gesetzgeber nicht von seiner Verpflichtung, schwer wiegende Eingriffe in die Privatsphäre auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Der Gesetzgeber ist gehalten, den vom BVG erneut betonten Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung praktisch zu gewährleisten. Ohne diese Voraussetzungen wäre aber jede Regelung zur Online-Durchsuchung auf Bundes- wie auf Landesebene verfassungswidrig. Als Interessenwalter der Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger will er auf die Umsetzung und Wahrung der verfassungsrechtlichen Vorgaben achten.
(Via de.internet.com & bfdi.bund.de)
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am 01.03.2008 23:41:10: |
kulli2 am 02.03.2008 05:44:23: |
aloa5 am 02.03.2008 10:36:08: |
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