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22. September 2008
P2P-Abmahnungen Vermehrte Zahlungsklagen und einstweilige VerfügungenWerden die von den abmahnenden Kanzleien angekündigten Klagen langsam aber sicher realisiert? Eine Frage, die auch wir bislang nicht beantworten können. Im Bereich Abmahnungen für Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen war es in letzter Zeit etwas stiller geworden, auch die Präsenz von einstweiligen Verfügungen oder Mahnbescheiden hatte vermeintlich abgenommen. Gegenwärtig scheinen sich jedoch einige Tendenzen zu entwickeln, die in eine gegensätzliche Richtung deuten. Die Betonung liebt hierbei bewusst auf Tendenzen, da sich gegenwärtig nicht mehr aus den Ereignissen erfahren lässt. Dennoch sind diese durchaus wichtig, zumindest für abgemahnte Tauschbörsennutzer. Diese Aktion stellt vermutlich jedoch keine Reaktion auf die rechtliche Lage dar, bei welcher man den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch bemühen muss, um an die Klarnamen der Anschlussinhaber zu gelangen. Vielmehr sind die Werke des Labels in Tauschbörsen immer seltener vorzufinden. Ein Effekt der Abmahnungen? Neben dieser "Häufung" an Zahlungsklagen, deren Ausgang wir gespannt abwarten werden, hat sich auch die Kanzlei Schutt und Waetke wieder in den Vordergrund gedrängt. Gegenüber einer Vielzahl von Anschlussinhabern, welche die Abmahnung ignoriert haben, konnte die Kanzlei einstweilige Verfügungen erwirken. Dadurch wird wieder einmal bestätigt, dass Ignorieren die schlechteste Entscheidung sein kann, die man bei einer Abmahnung treffen kann. Rechtsanwalt Dr. Wachs hält abschließend fest, dass die Zahl gerichtlicher Auseinandersetzungen dadurch zwar gestiegen ist, deren Gesamtzahl jedoch nach wie vor überschaubar bleibt. Ob es in diese Richtung weitere Entwicklungen geben wird, gilt es abzuwarten. (Firebird77) (via dr-wachs, thx!) Verwandte News
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Hallo zusammen, ich dachte das blöde Spiel hat ein Ende... Ich hatte Ende 2006 wegen 3P Glashaus ein Schreiben von Schutt und Wättke bekommen... danach noch eine Mahnung...nie darauf reagiert udn es kam nichts mehr.... jetzt fast 2 Jahre später bekomme ich wieder ein Schreiben inzwischen heissen die CREDITREFORM KARLSRUHE BLISS KG.... jetzt soll ich 300€ Schadenerstaz zahlen.... geht der Blödsinn jetzt von vorne los? Ich habe das dämliche Album ... jensabel am 13.10.2008 20:19
Erst schriftlich Widerspruch einlegen wenn ein Mahnbescheid vom Gericht kommt, vorher nicht reagieren. Verbraucherschutzbund sagt das, kann man auch überall im Netz was drüber finden, wann man auf solche Abmahnsachen, reagieren soll und wann nicht. Info Abmahnwelle Juristen-Blog Abmahnung von Schutt, Waetke Verbraucherschutz-Forum Arkangel1 am 13.10.2008 20:41
Zitat: Zitat von Arkangel1 Erst schriftlich Widerspruch einlegen wenn ein Mahnbescheid vom Gericht kommt, vorher nicht reagieren. Halbrichtig! Das stimmt nur bei Geldforderungssachen /z.B. Abmahnkosten), nicht dagegen bei Unterlassugns- und/oder Auskunftsansprüchen. Da tut man gut daran diese ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zur Risikominimierung ggf. zu erfüllen. Gravenreuth am 13.10.2008 20:56
heisst jetzt im Klartext, was soll ich tun? weiterhin nichts wie damals auch? Damals hatte ich nur ne Email an S+W geschrieben, dass ich nie etwas downgeloadet habe und ich nicht weiter belästigt werden will. jensabel am 14.10.2008 16:26
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