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02. Juli 2008

P2P-Abmahnungen im UK Vier Filesharer verurteilt

Die Anwälte von "Davenport Lyons" kann man als das englische Gegenstück zu deutschen Anti-Piracy Anwälten betrachten. Mithilfe von Abmahnungen verfolgen sie eine kaum bezifferbare Anzahl von BitTorrent Nutzern, die urheberrechtlich geschütztes Material getauscht haben. Nun haben sie vor dem "Central London County Court" vier Prozesse gegen Filesharer gewonnen. Ein glorreicher Sieg, wie die Anwälte sagen. Schade bloß, dass die beklagten Parteien erst gar nicht zum Gerichtstermin erschienen sind.

Für die englische BitTorrent-Szene dürfte Davenport Lyons ebenso ein Begriff sein, wie für die Deutschen zum Beispiel der Rechtsanwalt Clemens Rasch. Beide haben sich dem Kampf gegen die Piraterie von urheberrechtlich geschützten Werken verpflichtet.

Die Anwälte von Davenport Lyons arbeiten jedoch im Gegensatz zu Rechtsanwalt Rasch mit der Logistep AG zusammen, welche die Filesharer im Auftrag des jeweiligen Rechteinhabers ermittelt. In vier Prozessen konnten die Juristen nun einen Sieg gegen die beklagten Filesharer davon tragen. Verhandelt wurde am "Central London County Court" gegen vermeintlich besonders "leichte Ziele", da diejenigen, die sich weigern zu zahlen, in der Regel nicht mehr viel von Davenport Lyons gehört haben, so die Autoren des P2P-Blogs Torrentfreak. Mit den vier Kandidaten hat man sich jedoch bewusst Personen ausgewählt, von denen man erwartete, dass diese gar nicht erst zum Gerichtstermin erscheinen. Die Beklagten wurden beschuldigt, das Spiel "Dream Pinball 3D" der Firma ZUXXEZ Entertainment in den Tauschbörsen verteilt zu haben. Dass sie auf die Abmahnungen nicht reagierten, mag man noch irgendwo verstehen. Jedoch ignorierten diese Personen laut Torrentfreak auch alle Schreiben, die von den Gerichten kamen. Infolge dessen erwartete man bei Davenport Lyons scheinbar, dass die betroffenen Filesharer auch nicht zum Gerichtstermin erscheinen würden, weshalb man letztendlich die Klage einreichte.

Man hatte auf die richtigen Karten gesetzt und saß am Ende allein im Gerichtssaal. Infolge dessen blieb dem Richter quasi nichts anderes übrig, als ein Urteil zugunsten der klagenden Seite zu fällen. Welch ein glorreicher Sieg.

(via torrentfreak, thx!)

  • 9 Kommentare zum Artikel
  • Ich denke bei so vielen fällen, ist es unmöglich sich ein paar Leute rauszupicken.Der Aufwand alle unterlagen sich durchzuschauen steht sicher nicht in Relation mit der Erfolgsquote.Da ich aber zu den Zahlern gehöre und das ganze drum herum mich seitdem interessiert, mag ich mein Senf dazugeben.Bitte meine Meinung jedoch als eine Objektive Sicht der dinge zu respektieren.

    Dari1973 am 03.07.2008 14:04
  • @Dari1973 Offiziell werden ja keine Zahlen genannt, man kann nur mutmaßen. Aber nehmen wir mal diese "Traumzahlen". Demnach zahlt die Mehrheit wohl, einige wenige holen sich nen juristischen Beistand und dann gibt´s ein paar, die auf eigene Faust was versuchen. Die stechen aus der "Menge" schon heraus denk ich mal.

    Firebird77 am 03.07.2008 15:02
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