Nachdem das neue Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums in Kraft getreten war, hatten sich zahlreiche Juristen geäußert, dass dieses der Industrie nichts nützen würde. Vera Junker, die Berliner Oberstaatsanwältin, erklärte in einem Interview mit der Süddeutschen, was dieser wirklich bewirkt hat.
So habe sich die Bearbeitung von Filesharing-Fällen "gar nicht geändert", da Tauschbörsennutzer gar nicht betroffen wären. Diese würden nämlich "ohne Gewinnabsichten" in Tauschbörsen verkehren, was einen Auskunftsanspruch direkt beim Provider nicht ermögliche. Die Neuregelung fordert nämlich ein gewerbliches Ausmaß, welches bei keinem Tauschbörsennutzer gegeben sei, da diese keinerlei Profit aus ihren Handlungen ziehen. Besonders interessant ist ihr Statement, weshalb die Staatsanwaltschaft Berlin seit Herbst 2007 keine Personendaten mehr ermittelt, die hinter einer IP-Adresse stecken. Darin erteilt sie der Jagd nach dem kleinen Mann eine eindeutige Absage und verweist auf die massiven Grundrechtseingriffe, die sonst entstehen würden: "[...].Um herauszufinden, welche Person tatsächlich die Tauschbörse genutzt hat, müssten wir eine Hausdurchsuchung machen, den Rechner beschlagnahmen, Zeugen befragen et cetera. [...]. Diesen Aufwand finden wir gemessen an der Tat unverhältnismäßig. Wir können nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen und Grundrechtseingriffe vornehmen, die eigentlich für andere Taten vorgesehen sind. Wir machen ja auch keine Hausdurchsuchung wegen einer Beleidigung. Solange es nicht um gewerbsmäßige Verstöße geht, zählen wir Filesharing zu den kleineren Verfehlungen. Als Staatsanwaltschaft haben wir einen Beurteilungsspielraum, ob es im öffentlichen Interesse ist, solche Fälle zu verfolgen - wir verneinen das."
Sie verdeutlicht außerdem, dass sich mit P2P-Abmahnungen "eine Branche etabliert" hat, die "blüht und gedeiht", so dass "Im vergangenen Jahr [...] Monat für Monat mehr dieser Anwaltskanzleien [auftauchten]." Die oftmals von Abmahnern gepredigte Abschreckung der Filesharer ist laut Junker ebenfalls nicht existent: "[...], ich konnte [die abschreckende Wirkung] jedenfalls nicht feststellen. Ich bezweifele, dass unsere Kiddies sich über drohende Strafen Gedanken machen, außer vielleicht im Einzelfall, wenn einer mal von einem Betroffenen hört, dessen Eltern hohe Abmahngebühren zahlen mussten."
Äußerst interessante Feststellungen einer Oberstaatsanwältin, die gewagt hat die Wahrheit auszusprechen. Das Interview ist definitiv höchst interessant. (Firebird77)
(via sueddeutsche, thx! Tipp von harddisk, thx!)
| 92 Reaktionen aus dem gulli:Board |
|---|
A John am 04.08.2008 12:36:47: |
elChupaCabra am 04.08.2008 12:53:37: |
darkloader am 05.08.2008 19:56:40: |