|
15. Juni 2008
P2P Abmahnungen Die erste Klage mit rund 60.000 Euro StreitwertDie Kanzlei Schutt & Waetke, welche sich insbesondere durch ihre Abmahnungen von Filesharern in Zusammenarbeit mit der Logistep AG einen Namen gemacht haben, streben nun erstmals eine Klage gegen einen abgemahnten Filesharer an. Während sich die Informationen über Details noch in Grenzen halten, ist im Vorfeld eines ziemlich klar. Die betroffene Person hat eine Abmahnung der Kanzlei Schutt & Waetke einfach ignoriert. Geschehen konnte dies, weil man sich scheinbar blindlings auf die Empfehlungen aus einem Forum verlassen hat, ohne diese zu überprüfen oder zu hinterfragen. Um der aufkommenden Panik entgegen zu wirken, haben wir versucht weitere Details bzgl. der Klage in Erfahrung zu bringen. Deshalb wird in Kürze ein Interview mit dem Rechtsanwalt des Beklagten geführt, der sich vollends siegessicher zeigt. Die Kanzlei Schutt&Waetke habe nicht ausreichend geprüft, ob eine Urheberrechtsverletzung auch wirklich vorliegen könnte, so der Rechtsanwalt in seinem Blog.
UPDATE: Bei der abgemahnten Datei handelte es sich um " BOSCH ESI[tronic] 2005-1". Rechteinhaber ist hier Bosch. Der Abgemahnte hat auf die Abmahnung nicht reagiert und auch keine Unterlassungserklärung abgegeben. Durch der Kanzlei Schutt & Waetke wurde ohne vorangegangene Einstweilige Verfügung (!) oder Schriftverkehr auf Unterlassung geklagt. Bei einer Niederlage drohen dem Abgemahnten Zahlungen in Höhe von 18.000 Euro. (via dr-wachs & abmahnwahn-dreipage thx!) Verwandte News
Trackbacks
|