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03. Juli 2008

P2P-Abmahnungen 3 Millionen Euro Streitwert für 300 Lieder

Die Kanzlei Demirci & Dr. Nal ist neu im P2P-Abmahngeschäft und sorgt gleich zu Beginn für ordentliche Schlagzeilen. Ihre Abmahnung für 300 Tracks türkischer Interpreten veranschlagt den fantastischen Streitwert von drei Millionen Euro. Dies stellt zwar nicht die Summe dar, die der Abgemahnte begleichen muss, doch sollte ein solch immenser Streitwert als besorgniserregend betrachtet werden.

Die Abmahnungen durch die Kanzlei Demirci & Dr. Na. sind in zweierlei Hinsicht neu. Zum einen mahnen die Anwälte scheinbar ausschließlich diejenigen P2P-User ab, die Tracks von türkischen Interpreten geshared haben, zum anderen legen sie dabei einen Streitwert zugrunde, der in dieser Form zuvor nie existierte.

Man setzt für 300 MP3s einen Streitwert von drei (!) Millionen Euro an. Dies ist insofern sogar noch korrekt, wenn man die Entscheidung einiger Gerichte heranzieht, dass eine MP3 einen Streitwert von 10.000 Euro hat. 300 Lieder zu einem Streitwert von je 10.000 Euro führen zu der immensen Summe, die in 13.000 Euro Anwaltshonorar enden. An sich wäre das Anwaltshonorar nicht einmal das wesentliche Problem. Die Kanzlei Rasch beansprucht für seine Tätigkeit auch manchmal rund 10.000 an Honorar. Bei diesen Fällen werden dann aber erheblich mehr als 300 Tracks abgemahnt. Als besonders heikel muss jedoch folgende Passage in der Abmahnung gesehen werden:

"Des Weiteren stehen unserer Mandantin Schadensersatzansprüche gem. § 97 Abs.1 Satz 1 3 HS. UrhG zu. Die konkrete Höhe des Schadensersatzanspruchs bleibt ausdrücklich einem weiteren Schreiben vorbehalten." Kurzum, für den Abgemahnten kann die Angelegenheit noch erheblich teurer werden, als nur die 13.000 Euro Anwaltskosten. Die Befürchtung ist außerdem nahe liegend, dass die entsprechende Kanzlei in Zukunft weitere Abmahnungen mit ähnlichen Streitwertansätzen versenden wird. Schlussendlich muss zunächst natürlich ein Gericht die Richtigkeit dieses Streitwertes prüfen. Jedoch sind sich zahlreiche Gerichte über einen Streitwert von 10.000 Euro pro MP3 einig. Ein Hochrechnen auf 300 Tracks mag nicht die feine Art sein, könnte jedoch womöglich einer gerichtlichen Prüfung standhalten. Ein Streitwert von 60.000 Euro, wie jüngst berichtet, erscheint nun lächerlich.

(via dr-wachs thx!)

  • 35 Kommentare zum Artikel
  • Zitat: Zitat von Gravenreuth bla...bla... - ob er wohl wieder im bla.... bla... ist? Im übrigen wurde er vor einigen Wochen nicht nur wegen einer ...........angeklagt - man hat gleich mehrere Verfahren zusammengefasst Na sowas Das kommt mir irgendwie bekannt vor? Selbst wegen mehrer "zusammengefasster Verfahren" rechtskräftig verurteilt, aber über Andere lästern, deren ...

    ichauchda am 06.07.2008 15:46
  • Großer Schöpfer, TANJA zitiert mal WIEDER aus seinen BESTEN Zeiten! Und was kommt raus? GEHIRNBLÄHUNGEN! Tanja, hör endlich auf SHICE zu labern!

    elChupaCabra am 07.07.2008 08:58
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