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03. Juli 2008
P2P-Abmahnungen 3 Millionen Euro Streitwert für 300 LiederDie Kanzlei Demirci & Dr. Nal ist neu im P2P-Abmahngeschäft und sorgt gleich zu Beginn für ordentliche Schlagzeilen. Ihre Abmahnung für 300 Tracks türkischer Interpreten veranschlagt den fantastischen Streitwert von drei Millionen Euro. Dies stellt zwar nicht die Summe dar, die der Abgemahnte begleichen muss, doch sollte ein solch immenser Streitwert als besorgniserregend betrachtet werden. Die Abmahnungen durch die Kanzlei Demirci & Dr. Na. sind in zweierlei Hinsicht neu. Zum einen mahnen die Anwälte scheinbar ausschließlich diejenigen P2P-User ab, die Tracks von türkischen Interpreten geshared haben, zum anderen legen sie dabei einen Streitwert zugrunde, der in dieser Form zuvor nie existierte. "Des Weiteren stehen unserer Mandantin Schadensersatzansprüche gem. § 97 Abs.1 Satz 1 3 HS. UrhG zu. Die konkrete Höhe des Schadensersatzanspruchs bleibt ausdrücklich einem weiteren Schreiben vorbehalten." Kurzum, für den Abgemahnten kann die Angelegenheit noch erheblich teurer werden, als nur die 13.000 Euro Anwaltskosten. Die Befürchtung ist außerdem nahe liegend, dass die entsprechende Kanzlei in Zukunft weitere Abmahnungen mit ähnlichen Streitwertansätzen versenden wird. Schlussendlich muss zunächst natürlich ein Gericht die Richtigkeit dieses Streitwertes prüfen. Jedoch sind sich zahlreiche Gerichte über einen Streitwert von 10.000 Euro pro MP3 einig. Ein Hochrechnen auf 300 Tracks mag nicht die feine Art sein, könnte jedoch womöglich einer gerichtlichen Prüfung standhalten. Ein Streitwert von 60.000 Euro, wie jüngst berichtet, erscheint nun lächerlich. (via dr-wachs thx!) Trackbacks
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