Onlinedurchsuchung: Quellen-TKÜ für die Strafverfolgung

gullinews am Samstag, 21.03.2009 16:35 Uhr

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Die Bundesregierung plant den Einsatz der Quellen-TKÜ nun auch in Strafverfahren. Was bisher nur BKA und Geheimdiensten erlaubt war, soll nun auch bei der normalen Strafverfolgung zur Umgehung möglicher Verschlüsselung der Kommunikation ermöglicht werden.

Lange hat es nicht auf sich warten lassen. Begehrlichkeiten nach der Möglichkeit durch die seit Januar 2009 erlaubten Onlinedurchsuchung wurden geweckt. So entstand ein Gesetzesentwurf, der auch die Polizei in normalen Strafverfahren dazu ermächtigen soll, Teile dieses Mittel einzusetzen. Dabei gehe es aber "nur" darum, verschlüsselte Kommunikation auszuhebeln. Bosbach dazu: "Es darf nicht sein, dass Tatverdächtige sich durch moderne Verschlüsselungstechnik der Strafverfolgung entziehen können". Ähnlich formulierte es schon im November 2007 die Bundesregierung: "Die Notwendigkeit zur Quellen-TKÜ ergebe sich in der Regel nur dann, wenn die klassische Telekommunikationsüberwachung wegen der Kryptierung der Inhalte scheitere". Erlaubt sei hierbei nur die Überwachung der Telekommunikation, also Sprach-, Video- und Textmeldungen. Der Zugriff auf die gesamte Festplatte des Rechners sei dabei nicht gestattet. Wie sich solch eine Trennung umsetzen lassen soll und wer das Vorgehen kontrolliert, darüber ist nichts bekannt.

In einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung erklärte Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU), das Bundesjustizministerium habe die Änderung der Strafprozessordnung bereits fertig: "Ein Entwurf der Bundesjustizministerin zur Änderung der Strafprozessordnung liegt bereits vor. Bei gutem Willen aller Beteiligten lassen sich die neuen Vorschriften in den nächsten Wochen abschließend beraten und beschließen"

Der zweite und wichtige Punkt der Änderung in der Strafprozessordnung ist: Erkenntnisse aus bereits erfolgten Onlinedurchsuchungen durch BKA und Geheimdienste sollen nun auch in Strafverfahren eingebracht werden können, so die Pläne aus dem Hause von Bundesjustizministerin Zypries.

Einen "Schlag ins Gesicht der Bürgerrechte" nannte es FDP-Innenexpertin Gisela Piltz. Während der Entwurf der erweiterten Ermittlungsmethoden noch diese Legislaturperiode in Kraft treten solle, könne sie dagegen in dieser Legislaturperiode kein Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz mehr vorlegen und kritisierte: "ein Gesetz, mit dem in nie da gewesener Weise auf verfassungsrechtlich höchst zweifelhafte Art in die Grundrechte eingegriffen werden soll, soll dagegen in wenigen Wochen realisierbar sein.". (MSX)

(via golem.de, merci!)

(Bildquelle: blog.wired.com, thx!)

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25 Reaktionen aus dem gulli:Board

Nanoko am 22.03.2009 12:40:18:
Also, das ist ja nicht das einstigste was einem so langsam zum Gläsernen Menschen macht, und einem immer weniger Freiheit Raubt. Das Problem ist das dies schritt für schritt geschieht, so fällt es den Leihen und Normalbürger kaum auf. Wenn solche Gesetze dann auch noch verabschiedet werden, hö...

MatjesIstLecker am 23.03.2009 19:56:52:
lustig wäre doch mal, wenn ein paar Millionen Bürger bzw. für den Anfang ca. 10000 Gulli User monatlich oder wöchentlich in der Polizeidienststelle vorbeimarschieren würden, um ihre 20 Passwörter zu hinterlegen. So, wie dies auch in Frankreich gemacht werden sollte (k.a. ,ob das immer noch so...

Game Boy am 24.03.2009 10:25:41:
Und diese Armutszeugnis der Demokratie, wird zum Vorbild für NETZSPEREN gemacht, ganz bestimmt!:rolleyes: Natürlich erst wenn Netzsperren möglich sind und durchgesetzt werden, aber das ist nur eine Frage der Zeit und KiPo wahrscheinlich nur ein Verwandt! Scheint nicht meht lange zu dauern bis ...

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