Lange hat es nicht auf sich warten lassen. Begehrlichkeiten nach der Möglichkeit durch die seit Januar 2009 erlaubten Onlinedurchsuchung wurden geweckt. So entstand ein Gesetzesentwurf, der auch die Polizei in normalen Strafverfahren dazu ermächtigen soll, Teile dieses Mittel einzusetzen. Dabei gehe es aber "nur" darum, verschlüsselte Kommunikation auszuhebeln. Bosbach dazu: "Es darf nicht sein, dass Tatverdächtige sich durch moderne Verschlüsselungstechnik der Strafverfolgung entziehen können". Ähnlich formulierte es schon im November 2007 die Bundesregierung: "Die Notwendigkeit zur Quellen-TKÜ ergebe sich in der Regel nur dann, wenn die klassische Telekommunikationsüberwachung wegen der Kryptierung der Inhalte scheitere". Erlaubt sei hierbei nur die Überwachung der Telekommunikation, also Sprach-, Video- und Textmeldungen. Der Zugriff auf die gesamte Festplatte des Rechners sei dabei nicht gestattet. Wie sich solch eine Trennung umsetzen lassen soll und wer das Vorgehen kontrolliert, darüber ist nichts bekannt.
In einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung erklärte Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU), das Bundesjustizministerium habe die Änderung der Strafprozessordnung bereits fertig: "Ein Entwurf der Bundesjustizministerin zur Änderung der Strafprozessordnung liegt bereits vor. Bei gutem Willen aller Beteiligten lassen sich die neuen Vorschriften in den nächsten Wochen abschließend beraten und beschließen"
Der zweite und wichtige Punkt der Änderung in der Strafprozessordnung ist: Erkenntnisse aus bereits erfolgten Onlinedurchsuchungen durch BKA und Geheimdienste sollen nun auch in Strafverfahren eingebracht werden können, so die Pläne aus dem Hause von Bundesjustizministerin Zypries.
Einen "Schlag ins Gesicht der Bürgerrechte" nannte es FDP-Innenexpertin Gisela Piltz. Während der Entwurf der erweiterten Ermittlungsmethoden noch diese Legislaturperiode in Kraft treten solle, könne sie dagegen in dieser Legislaturperiode kein Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz mehr vorlegen und kritisierte: "ein Gesetz, mit dem in nie da gewesener Weise auf verfassungsrechtlich höchst zweifelhafte Art in die Grundrechte eingegriffen werden soll, soll dagegen in wenigen Wochen realisierbar sein.". (MSX)
(via golem.de, merci!)
(Bildquelle: blog.wired.com, thx!)
| 25 Reaktionen aus dem gulli:Board |
|---|
Nanoko am 22.03.2009 12:40:18: |
MatjesIstLecker am 23.03.2009 19:56:52: |
Game Boy am 24.03.2009 10:25:41: |
Suche
Verwandte NewsOnline-Durchsuchungen: Bisher kein Einsatz des Bundestrojaners
Großbritannien: Online-Durchsuchung deluxe
Online-Durchsuchung: Auch in Großbritannien ein heißes Thema
Heimliche Online-Durchsuchungen: Bayern schwingt die Kinderporno-Keule
Online-Durchsuchung: FoeBuD erwartet Mittwoch Entscheidung der Verfassungsbeschwerde