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13. März 2008

Online-Industrien Bundesrat für DRM und Auskunftspflicht bei Internetprovidern

Morgen wird der Bundesrat seine Stellungnahme zu der von der EU geforderten "Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über kreative Online-Inhalte im Binnenmarkt" abgeben. Die Position des Bunderats läßt nur wenig Platz für Begeisterung. Es heißt, man möchte die Rechteverwertung in Deutschland stärken und in diesem Zusammenhang auch DRM-Maßnahmen unterstützen. Auch Internetprovider sollen in zivilrechtlichen Verfahren Auskunft geben können.

Die von der EU geforderte Mitteilung beschäftigt sich mit dem Umgang von kreativen Online-Inhalten im europäischen Binnenmarkt, mit dem Ziel innovative Geschäftsmodelle zu fördern und eine grenzüberschreitende Bereitstellung von unterschiedlichen Diensten zu erleichtern. Ein Vorschlag der EU lautet, grenzüberschreitende Inhaltsdienste im gesamten Binnenbereich zur Verfügung zu stellen. Das Fehlen von gesamteuropäischen Urheberrechtslizenzen würde die volle Nutzung des Binnenmarkt-Potenzials im Bereich der Online-Dienste erschweren.

Die Reaktion des Bundesrates darauf ist nun eine Forderung nach verstärkter Zusammenarbeit unterschiedlicher Verwertungsgesellschaften der europäischen Länder untereinander. Nur so könnte ein einheitlicher Schutz der Lizenzen innerhalb territorialer Grenzen und einer angemessenen Verwertung des Repertoires gewährleistet sein. Ein einheitliches Lizenzmodell in Europa würde den Anspruch, der sich aus den Gegenseitigkeitsverträgen der Verwertungsgesellschaften ergäbe, nihilieren. Und dieses würde zu Lasten kleiner Verwertungsgesellschaften gehen und so die kulturelle Vielfalt schmälern. Der Bundesrat ist sogar der Meinung, dass ein europaweites Lizenzierungsmodell grundsätzlich zu Lasten der Rechteverwerter gehen würde. Der Rat wiederspricht sogar dem Vorhaben: die Europäische Kommission sollte besser Abstand nehmen von dieser Idee. Da man sich ebenfalls für die Unterstüzung von interoperablen DRM-Maßnahmen ausspricht, dürfte deutlich werden wohin die Reise gehen soll.

Abgemischt wird diese Haltung nun noch mit einer Auskunftspflicht gegenüber Internetprovidern im Zusammenhang mit Internetpiraterie. Piraterie sei eines der größten Hemmschuhe in der Verwertung digitaler Inhalte.

In einem Urteil vom 29. Januar 2008 hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass es das Gemeinschaftsrecht zwar nicht vorschreibt, aber erlaubt, eine Pflicht zur Weitergabe personenbezogener Daten im Rahmen eines zivilrechlichen Verfahrens vorzusehen. Wie es scheint würde der Bundesrat in zivilrechtlichen Verfahren gerne davon Gebrauch machen: man möchte eine Auskunftspflicht der Internetprovider in Fällen der Internetpiraterie fordern. Im Falle einer Rechtsverletzung sollen Rechtsinhaber über geeignete Maßnahmen zur Verfolgung verfügen.

"Dazu gehören unter anderem ein Schadensersatzanspruch, der nicht lediglich dazu führt, dass der Verletzer die einfache Lizenzgebühr zu zahlen hat, und insbesondere ein praktikabler - und erfüllbarer - zivilrechtlicher Auskunftsanspruch gegenüber Internetprovidern."

Da man die Privatheit der Nutzer in Einklang zu bringen hat mit zivilrechtlichen Verfahren drängt man darauf, dass sich Rechteverwerter, Internetprovider und Verbraucher einfach darauf einigen. Im Wortlaut heißt es: "Eine entsprechende Bereitschaft der betroffenen Kreise wäre zu begrüßen."

Die Mitteilung an die Europäische Kommission hat keine rechtskräftige Wirkung, wird aber für die kommenden Schritte der EU Berücksichtigung finden. Das ist insofern interessant, weil es hier nicht nur um Musik geht, sondern generell alle kreativen Online-Industrien, so zum Beispiel auch Film und Spiel-Industrie betrifft.

[via iRights ]

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