gulli: Online-Durchsuchung: Polizei darf (noch) keine Rechner hacken
11. Dezember 2006

Online-Durchsuchung Polizei darf (noch) keine Rechner hacken

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die unbemerkte "Online-Durchsuchung" per Hackangriff oder Trojaner-Installation für gesetzeswidrig erklärt. Dies die gute Nachricht. Nun zu den schlechten: es steht zu erwarten, dass der Bundestag die Rechtslage per Gesetz ändert. "Online-Durchsuchungen" haben weiterhin bereits stattgefunden - wenn auch nur in "wenigen Fällen".

Bereits am 25. November hat der BGH-Ermittlungsrichter Ulrich Hebenstreit Online-Durchsuchungen für illegal erklärt. Der noch unvveröffentlichte Bericht liegt der taz vor. Entsprechende Anträge der Bundesanwaltschaft seien nicht genehmigungsfähig, erklärte der Richter laut taz, da es sich "um einen schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung" handle, dem die "notwendige gesetzliche Gestattung" fehle.

Bisher beriefen sich die Ermittler auf den §100a StPO, der die Überwachung der E-Mail-Kommunikation regelt. Eine Online-Durchsuchung ist damit aber nicht abgedeckt, da "der Kommunikationsvorgang abgeschlossen ist", sobald die E-Mail auf dem Rechner gespeichert ist, so der Richter. Darüber hinaus könnten nicht nur E-Mails, sondern auch alle anderen Daten ausgespäht werden.

Die Vorschriften zu Hausdurchsuchungen im §102 StPO seien ebenfalls nicht geeignet, um "Online-Durchsuchungen" zu genehmigen, da die Hausdurchsuchung eine grundsätzlich auf Offenheit angelegte Maßnahme sei. Eine Haussuchung finde vor Zeugen statt, während es das Merkmal der Online-Durchsuchung ist, dass sie eben unbemerkt bleibt.

Das BKA habe laut taz bisher Online-Durchsuchungen nur "in wenigen Fällen" angewandt. Auch seitens der Länderpolizei seien bereits Online-Durchsuchungen auf gehackten Rechnern durchgeführt worden, die jeweils vom zuständigen Amtsgericht genehmigt wurden.

Generalbundesanwältin Monika Harms hat gegen den Spruch aus Karlsruhe Beschwerde eingelegt. Auf Bundesebene kämpft Innenminister Schäuble für ein Gesetz, welches die Praxis legalisiert, von der Zustimmung der Regierungskoalition wird ausgegangen. Auch auf Länderebene wird an der Schaffung entsprechender Befugnisse für Polizei und Geheimdienste fleißig gestrickt.

  • 19 Kommentare zum Artikel
  • Ich finde es unglaublich der BGH sagt "ok Pc-Screening verstößt gegen unsere Verfassung" also wird einfach mal unsere Verfassung geändert lol Ich finde es nur noch zum kotzen in diesem Land unsere lieben Politiker machen was sie wollen. Ok ich verstehe ja irgendwer wird die aktuelle Regierung auf vier Jahre gewählt haben aber ich finde das "einfach Volk" sollte trotzdem 1.mehr Informationen über die aktuellen Vorgänge in ...

  • Moin, Es ist bislang noch alles an Trojanern entdeckt worden, was es gab. Undichte Stellen gibt es überall, auch beim BKA. Ich warte ja nur noch auf die Meldung: Spybot detection update. Now the new bka trojaner "Durchsuchung.exe" will be found.

    djmagic am 12.12.2006 19:26
  • dazu fällt mir nix mehr ein...... ok doch: Das ist einfach nur unfair und im höchsten mass widersprüchlich allein comp-spiele die menschenverachten oder verletzen als illigal zu erklären und diese wie kinderporn verfolgen zu wollen und auf der andern seite illigales legal formen und durchsetzen... sind wir hier innem orcdorf wo die stammesführer ohne einschrenkung handeln dürfen ok selbstklärend... ja

    Wandang am 12.12.2006 20:53
  • Zitat: Auf Bundesebene kämpft Innenminister Schäuble für ein Gesetz, welches die Praxis legalisiert das ist ein schlag ins gesicht für jeden bürger der um seine verbleibenden rechte besorgt ist. hier wird in einem satz zum ausdruck gebracht 1. man weiss das es illegal ist 2. man macht trotzdem weiter 3. man wird dafür sorgen das es bald legal wird

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