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26. Februar 2008

Online-Durchsuchung FoeBuD erwartet Mittwoch Entscheidung der Verfassungsbeschwerde

Am Mittwoch, den 27. Februar 2008 wird über die vom FoeBuD e.V. finanzierte Verfassungsbeschwerde zum Thema Online-Durchsuchung entschieden. Die Bürgerrechtler sind zuversichtlich, dass das Gesetz gekippt wird und hoffen, dass dieses Urteil Signalwirkung auf ähnliche Gesetzesvorhaben im In- und Ausland haben könnte.

Klägerin gegen die geplante Online-Durchsuchung ist die freie Journalistin Bettina Winsemann, die gleichzeitig auch die Pressesprecherin der Bürgerinitiative Stop1984 ist. Vertreten wird sie durch den Berliner Anwalt und Sachverständigen Fredrik Roggan. Dieser ist Mitglied in der Humanistischen Union und der BigBrotherAwards-Jury. Die Spenderinnen und Spender des FoeBuD e.V. haben diese Verfassungsbeschwerde durch ihre Unterstützung ermöglicht. Laut padeluun vom Vorstand des FoeBuD e.V. ist es

"ein Unding, dass Landtags- und Bundestagspolitiker Gesetze beschließen, von denen klar ist, dass sie vom Bundesverfassungsgericht gekippt werden -- austesten, wie weit sie gehen können.

Rechtsstaat sollte nicht heißen, dass nur noch durch das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit unserer Gesetze garantiert / gewährleistet / verteidigt werden kann und Gesetze erstmal "auf Verdacht" beschlossen werden.

Bürgerinnen und Bürger wollen den dauernden Terror-Alarmismus und die immer weitergehende Einschränkung ihrer Freiheitsrechte nicht mehr hinnehmen. Viele haben an den FoeBuD gespendet, um diese Verfassungsbeschwerde zu ermöglichen."

  • 63 Kommentare zum Artikel
  • dieser staat ist doch einfach nur armselig...kaugummiparagraphen wie zu DDR zeiten...die mauer fehlt noch bin mal gespannt wann diese nation aufwacht...

  • Zitat: Zitat von Todde  dieser staat ist doch einfach nur armselig...kaugummiparagraphen wie zu DDR zeiten...die mauer fehlt noch bin mal gespannt wann diese nation aufwacht... Jetzt gibt es bezüglich der heimlichen Online-Durchsuchung eben keinen Kaugummi-Paragraphen mehr, weil der Aufwand, sowas genehmigt zu kriegen, eben seit dem BVerfG-Urteil viel zu hoch ist, als daß es bei jeder ...

    titus_shg am 29.02.2008 09:53
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