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23. März 2007
Online-Durchsuchung Darf der Verfassungsschutz nun...?Ein Rauschen im Tickerwald ergab die Anfrage des FDP-Abgeordneten Hartfrid Wolff, ob der Verfassungsschutz "Online-Durchsuchungen" durchführen dürfte. Offenbar ja, so der Tenor zahlreicher Berichte - nicht unbedingt, widerspricht Kai Raven: entsprechende Dienstvorschriften müssten vorhanden sein. Ob es diese bereits gibt, ist bislang nicht bekannt. Denn die "Methoden, Gegenstände und Instrumente zur heimlichen Informationsbeschaffung, wie den Einsatz von Vertrauensleuten und Gewährspersonen, Observationen, Bild- und Tonaufzeichnungen, Tarnpapiere und Tarnkennzeichen", die vom Bundesamt für Verfassungsschutz angewendet werden dürfen, sind laut Gesetz "...in einer Dienstvorschrift zu benennen, die auch die Zuständigkeit für die Anordnung solcher Informationsbeschaffungen regelt. Die Dienstvorschrift bedarf der Zustimmung des Bundesministeriums des Innern, der das Parlamentarische Kontrollgremium unterrichtet." Raven weist darauf hin, dass Einschränkungen dieser Mittel in entsprechenden Dienstvorschriften aufgeführt werden. Eingeschränkt werden beispielsweise "Bild- und Tonaufzeichnungen", weil sie "...zu den technischen Hauptmitteln der Dienste zählen und besonders intensiv in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingreifen. Das Einsatzmittel der technischen verdeckten Online-Durchsuchung gegen private Ton-, Text- und Bilddaten müsste dort ebenfalls stehen, um zulässig zu sein." So Raven, der Wolff dazu auffordert, konsequenterweise anzufragen, ob die "Online-Durchsuchung" bereits Bestandteil einer Dienstvorschrift für den Bundesverfassungsschutz sei und ob Innenminister Schäuble eine solche Dienstvorschrift abgesegnet hat. Selbst wenn die Dienstvorschriften eine Online-Durchsuchung erlauben würden, ist deren rechtlicher Status nach wie vor wacklig - schließlich sei bereits eine Verfassungsbeschwerde anhängig. Analog zur Kritik an der Vorratsdatenspeicherung scheint auch im Fall der Online-Durchsuchung die schlussendliche Rechtsprechung einmal mehr gerichtlich durchgesetzt werden müssen, da in der Politik kein Wert auf verfassungsgemäße Gesetzgebung mehr gelegt wird, geht es um die Themen Überwachung und Terrorbekämpfung. Ob der Wahnsinn auch bei der Berichterstattung Methode hat, kann jedoch bezweifelt werden. Ob die "...heiße Luft der Bundesregierung und des Bundesinnenministers ... dazu taugt, die Mär von der Rechtmäßigkeit durch Presse und Medien in die Öffentlichkeit transportieren zu lassen", fragt Raven, ein "Nein" liegt als Antwort nahe - taugt die Diskussion ja vor allem dazu, die Öffentlichkeit für die fortgesetzte Aushöhlung von Grundrechten zu sensibilisieren. Gefeiert wurde die angebliche Ermächtigung des Verfassungsschutz zur "Online-Durchsuchung" nirgends. Verwandte News
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