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05. Januar 2009
Online-Durchsuchung Auch in Großbritannien ein heißes ThemaIm Rahmen des BKA-Gesetzes wurde in Deutschland mit dem 1. Januar unter anderem auch die heimliche Online-Durchsuchung erlaubt. Bei dieser Maßnahme dürfen Ermittler Schad- beziehungsweise Überwachungssoftware auf dem Computer des Verdächtigen installieren und anschließend die darauf abgespeicherten Daten und die Kommunikation des Benutzers über das Internet mitlesen. Diese Maßnahme sorgte für sehr viel Kritik, auch, aber bei weitem nicht nur bei Opposition und Bürgerrechtsbewegung, war lange Zeit so umstritten, dass sich ihre Umsetzung immer wieder verzögerte. Deutschland ist jedoch bei weitem nicht das einzige Land, das eine solche Maßnahme einführt - und wie in Deutschland löst diese Maßnahme auch im Ausland teilweise heftige Kritik aus. Neben Deutschland zählen auch Frankreich und Großbritannien zu den Ländern, in denen eine heimliche Online-Durchsuchung zulässig ist. Frankreich folgt damit, wie auch Deutschland, einer EU-Vorgabe. In Großbritannien, wo derartige Ermittlungsmaßnahmen theoretisch schon seit den 1990er Jahren gesetzlich möglich wären, begann das Innenministerium vor kurzer Zeit stillschweigend mit der Umsetzung von Plänen, die die flächendeckende Anwendung der Online-Durchsuchung sogar ohne Richterbeschluss, beziehungsweise Durchsuchungsbefehl, vorsehen. In Großbritannien ist es zur Durchführung eines solchen Eingriffs nur erforderlich, dass ein ranghoher Ermittler "glaubt", dass es "verhältnismäßig" und zur Aufklärung oder Verhinderung einer schweren Straftat notwendig ist, eine Online-Durchsuchung durchzuführen. Als schwere Straftat gelten dabei alle Verbrechen, auf die eine Gefängnisstrafe von drei Jahren oder mehr steht. Von den Befürwortern als besonders wichtig angeführt wird der Einsatz der Online-Durchsuchung bei Verbrechen, die über das Internet stattfinden, wie beispielsweise Kinderpornographie, Identitätsdiebstahl und auch terroristische Aktivitäten. Opposition und Bürgerrechtler kritisieren die neuen Pläne des Innenministeriums auf das Heftigste und fordern wenigstens ein regelrechtes Abstimmungsverfahren im Parlament und einen Richtervorbehalt, wie er auch in Großbritannien bei Haus- beziehungsweise Wohnungsdurchsuchungen gilt. So hoffen die Kritiker, beispielsweise die bekannte Bürgerrechtsgruppe "Liberty", Missbrauch verhindern und die Privatsphäre der Betroffenen schützen zu können. (Annika Kremer) (via Times Online, thx) Verwandte News
Trackbacks
Also Bürgerrechtler will ich in England auch nicht sein... Fomra am 05.01.2009 11:28
Zitat: Zitat von Fomra Also Bürgerrechtler will ich in England auch nicht sein... Da hat man wenigstens was zu tun Cloud10 am 05.01.2009 12:56
Die Inselaffen haben allein in London 4 Millionen (das muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen...) Überwachungskamera's installiert, bekommen die denn nie genug? Wahrscheinlich sehen die an uns wie leicht man ein ganzes Volk überrumpeln und vorallem bis ins private Leben hinein noch besser überwachen kann! Wir sind doch das beste Beispiel und zur Nachahmung für andere Überwachungswahnsinnige bestens geeignet, denn wir lassen uns doch ... ghostuser am 06.01.2009 01:04
Zitat: Zitat von gulli-news Mitgliedsstaaten der EU werden in Zukunft die Möglichkeit haben, nicht nur selbst Online-Durchsuchungen durchzuführen, sondern diese auch bei den britischen Behörden "in Auftrag zu geben" und das dabei gesammelte Material einzusehen. Das ist der eigentlicher Skandal. Deutsche Behörde, die bei deutschem Richter kein Okay für eine Online-Durchsuchung bekommt, kann also ... Liorin am 06.01.2009 08:14
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