gullinews am Montag, 05.01.2009 03:40 Uhr (Rating: 



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Neben Deutschland zählen auch Frankreich und Großbritannien zu den Ländern, in denen eine heimliche Online-Durchsuchung zulässig ist. Frankreich folgt damit, wie auch Deutschland, einer EU-Vorgabe. In Großbritannien, wo derartige Ermittlungsmaßnahmen theoretisch schon seit den 1990er Jahren gesetzlich möglich wären, begann das Innenministerium vor kurzer Zeit stillschweigend mit der Umsetzung von Plänen, die die flächendeckende Anwendung der Online-Durchsuchung sogar ohne Richterbeschluss, beziehungsweise Durchsuchungsbefehl, vorsehen.
Mitgliedsstaaten der EU werden in Zukunft die Möglichkeit haben, nicht nur selbst Online-Durchsuchungen durchzuführen, sondern diese auch bei den britischen Behörden "in Auftrag zu geben" und das dabei gesammelte Material einzusehen.
In Großbritannien ist es zur Durchführung eines solchen Eingriffs nur erforderlich, dass ein ranghoher Ermittler "glaubt", dass es "verhältnismäßig" und zur Aufklärung oder Verhinderung einer schweren Straftat notwendig ist, eine Online-Durchsuchung durchzuführen. Als schwere Straftat gelten dabei alle Verbrechen, auf die eine Gefängnisstrafe von drei Jahren oder mehr steht. Von den Befürwortern als besonders wichtig angeführt wird der Einsatz der Online-Durchsuchung bei Verbrechen, die über das Internet stattfinden, wie beispielsweise Kinderpornographie, Identitätsdiebstahl und auch terroristische Aktivitäten.
Opposition und Bürgerrechtler kritisieren die neuen Pläne des Innenministeriums auf das Heftigste und fordern wenigstens ein regelrechtes Abstimmungsverfahren im Parlament und einen Richtervorbehalt, wie er auch in Großbritannien bei Haus- beziehungsweise Wohnungsdurchsuchungen gilt. So hoffen die Kritiker, beispielsweise die bekannte Bürgerrechtsgruppe "Liberty", Missbrauch verhindern und die Privatsphäre der Betroffenen schützen zu können. (Annika Kremer)
(via Times Online, thx)
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Cloud10 am 05.01.2009 12:56:45: |
ghostuser am 06.01.2009 01:04:12: |
am 06.01.2009 08:14:49: |