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05. Februar 2007

Online-Durchsuchung Polizeitrojaner vom BDK unverzüglich gefordert

Heute entschied der Bundesgerichtshof, dass das unbemerkte Ausspionieren von Rechnern via Polizei-Trojaner unzulässig sei. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hatte die passende Presseerklärung wohl schon in der Schublade, denn bereits jetzt fordert er die Regierung auf, "unverzüglich" das unbemerkte Spionieren auf fremden Rechnern auf eine legale Basis zu stellen.

"Ich hoffe, dass die Politik schnell arbeitet. Ansonsten haben wir einen Freifahrtschein für Kriminelle - für eine unabsehbar lange Zeit", zitiert Futurezone den BDK-Vorsitzenden Klaus Jansen. Für Terroristen sei das Internet zur "Universität des Terrors" geworden.

Schon im Vorfeld der Entscheidung des BGH hätte die Regierung rechtliche Grundlagen für die unbemerkte Schnüffelei auf anderer Leute Rechnern geschaffen werden müssen.

"Wir haben schon vor Wochen die Bundesjustizministerin auf die sich anbahnende Problematik hingewiesen und auch aufgefordert zu handeln."

Jansen gibt sich beängstigend optimistisch, an bestehenden Rechtsgrundlagen beispielsweise zur Telefonüberwachung könne man sich seiner Ansicht nach orientieren. Der unvermeidliche Hinweis darauf, dass die Schnüffelei natürlich dem Wohlergehen aller diene, darf natürlich nicht fehlen: "Wir möchten natürlich nicht, dass bei jeder x- beliebigen Ermittlungsmaßnahme Polizei oder Sicherheitsbehörden dem Bürger auf den Rechner gehen", so Jansen, der aber die Schnüffelerlaubnis als "Schutz der Bürger" verstanden wissen mag. Ob er die Bürger gefragt hat, ob und wie sie sich mit Trojanern schützen lassen wollen?

Gipfel der Ironie: Daten über die genaue Anzahl der Online-Durchsuchungen der vergangenen Jahre besitze Jansen nicht. Sein Unwissen hinderte ihn aber nicht daran, darauf hinzuweisen, dass das illegale Ermittlungsinstrument mit "sehr viel Augenmaß und rechtsstaatlichem Bewusstsein" eingesetzt worden sei.

  • 26 Kommentare zum Artikel
  • @bloodsniper das heimliche eindringen in wohnräume um dort wanzen zu verstecken ist vom grundgesetz her erlaubt. das nennt man den großen lauschangriff. die anforderungen dafür sind aber vom bgh sehr hoch angesetzt worden. mfg chronoton

    Chronoton am 08.02.2007 20:45
  • Fast 2000 Kommentare auf Heise.de, zu den letzten Verbalausscheidungen unserers Überwachungsministers vor zwei Tagen, sind auch ein recht deutliches Zeichen : http://www.heise.de/newsticker/meldung/85023

    ludwighagen am 09.02.2007 18:30
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