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05. Februar 2007
Online-Durchsuchung Polizeitrojaner vom BDK unverzüglich gefordertHeute entschied der Bundesgerichtshof, dass das unbemerkte Ausspionieren von Rechnern via Polizei-Trojaner unzulässig sei. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hatte die passende Presseerklärung wohl schon in der Schublade, denn bereits jetzt fordert er die Regierung auf, "unverzüglich" das unbemerkte Spionieren auf fremden Rechnern auf eine legale Basis zu stellen. "Ich hoffe, dass die Politik schnell arbeitet. Ansonsten haben wir einen Freifahrtschein für Kriminelle - für eine unabsehbar lange Zeit", zitiert Futurezone den BDK-Vorsitzenden Klaus Jansen. Für Terroristen sei das Internet zur "Universität des Terrors" geworden. "Wir haben schon vor Wochen die Bundesjustizministerin auf die sich anbahnende Problematik hingewiesen und auch aufgefordert zu handeln." Jansen gibt sich beängstigend optimistisch, an bestehenden Rechtsgrundlagen beispielsweise zur Telefonüberwachung könne man sich seiner Ansicht nach orientieren. Der unvermeidliche Hinweis darauf, dass die Schnüffelei natürlich dem Wohlergehen aller diene, darf natürlich nicht fehlen: "Wir möchten natürlich nicht, dass bei jeder x- beliebigen Ermittlungsmaßnahme Polizei oder Sicherheitsbehörden dem Bürger auf den Rechner gehen", so Jansen, der aber die Schnüffelerlaubnis als "Schutz der Bürger" verstanden wissen mag. Ob er die Bürger gefragt hat, ob und wie sie sich mit Trojanern schützen lassen wollen? Gipfel der Ironie: Daten über die genaue Anzahl der Online-Durchsuchungen der vergangenen Jahre besitze Jansen nicht. Sein Unwissen hinderte ihn aber nicht daran, darauf hinzuweisen, dass das illegale Ermittlungsinstrument mit "sehr viel Augenmaß und rechtsstaatlichem Bewusstsein" eingesetzt worden sei. Verwandte News
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